Detmold. Kopfschütteln, ungläubige Blicke. Dann versinkt sein Gesicht hinter beiden Händen. So reagiert Eventmanager Peter M. (Name geändert) auf das Urteil des Detmolder Landgerichts, das ihn wegen schweren sexuellen Missbrauchs an einer widerstandsunfähigen Person zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilte.
In der Urteilsbegründung betonte Vorsitzender Richter Karsten Niemeyer, die Kammer sei überzeugt, dass der 32-Jährige nach einem Konzert des Rappers "Kay One" im Januar dieses Jahres Sex mit einer alkoholisierten 20-Jährigen hatte. "Sie hat geschlafen und wollte es nicht, aber der Angeklagte hat die Situation einfach ganz dreist ausgenutzt", sagte Niemeyer. M. sei sexuell erregt gewesen, daher habe er keine Rücksicht auf den Zustand der jungen Frau genommen.
Am ersten Prozesstag stand noch Aussage gegen Aussage. Peter M. hatte von einvernehmlichem Sex mit der 20-Jährigen berichtet. Sie habe sogar Stellungswechsel mitgemacht. Die Version der jungen Frau: Er habe ausgenutzt, dass sie völlig betrunken auf seinem Bett in einem Salzufler Hotelzimmer gelegen und geschlafen habe. Ihrer Aussage glaubte das Gericht. Niemeyer: "Sie hat kein Motiv, um den Angeklagten zu Unrecht zu belasten."
Die junge Frau hatte nach dem Auftritt von "Kay One" in der Detmolder Diskothek "Villagio" Peter M. im VIP-Bereich kennengelernt, mit ihm getanzt und getrunken. Später war sie mit ihm und der Band ins Hotel gefahren. Für den "Booking-Agent", der Musiker und Veranstalter zusammenbringt und die Künstler vor, während und nach einem Auftritt betreut, war dies ein ganz normaler Abend. Diese Aussage unterstützten weitere Mitglieder aus dem Team des Rappers. "Nach dem Auftritt wird im VIP-Bereich mit Mädchen getrunken und gefeiert. Danach geht es ins Hotel. Jede, die sich darauf einlässt und mitfährt, weiß, worum es geht", so ein Mitarbeiter im Zeugenstand.
Doch dieses "Naturgesetz" stieß bei der Strafkammer auf taube Ohren. "Es ist eine schwere Straftat, die entsprechend bestraft werden muss", betonte Niemeyer. Der Verteidiger des Angeklagten, Manfred Christian, hatte Freispruch gefordert, Staatsanwältin Gisela Brinkforth-Pekoch eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten beantragt.