Kreis Lippe. Vorsorglich zwei Verhandlungstage hat die erste Strafkammer des Landgerichtes Detmold für einen Fall angesetzt, den sie am kommenden Freitag verhandeln wird. Es geht um gefährliche Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft Detmold legt dem 32 Jahre alten Angeklagten folgendes zur Last: Der in Horn-Bad Meinberg wohnende Mann soll seiner Ehefrau am 3. Juli dieses Jahres ein etwa 30 Zentimeter langes Küchenmesser von hinten in den Nacken gerammt haben. Der Grund: Sie hatte sich geweigert, ihm das für die gemeinsamen Kinder benötigte Kindergeld für seine eigenen Zwecke zu überlassen. Dabei habe er ausgerufen, er werde sie töten.
Die Frau hatte großes Glück, denn die Klinge sei etwa 6 Zentimeter tief eingedrungen, ohne jedoch die in der Nähe befindlichen Hals- und Wirbelsäulenschlagadern oder Nervenstränge zu verletzen.
Die Ehe sei bereits früher von körperlicher und sexueller Gewalt gegen die Ehefrau geprägt gewesen, die auch zu einer zwischenzeitlichen Trennung der Ehegatten geführt habe. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er wird von Rechtsanwalt Johannes Salmen aus Lage verteidigt.
Die Verhandlung beginnt am Freitag, 4. Januar, um 9 Uhr und wird eventuell am 16. Januar fortgesetzt.