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Weiß-blauer Wiesenwahnsinn auf dem Heinrich-Drake-Platz

Nicole Ellerbrake

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Oktoberfest auf dem Heinrich-Drake-Platz. - © Nicole Ellerbrake
Oktoberfest auf dem Heinrich-Drake-Platz. (© Nicole Ellerbrake)

Horn-Bad Meinberg. „Das wird wieder eine richtige Gaudi", sind sich die Bad Meinberger Schützen einig. Am 7. September wird der Heinrich-Drake-Platz zum elften Mal von der Schützengesellschaft in bayerische Gewänder gehüllt und wird zum Schauplatz des Oktoberfestes.

Im großen Festzelt gilt es für die Gäste für einen Abend in die blau-weiße Welt voll Stimmung, mitreißender Musik und kulinarischer Genüsse einzutauchen. „Wir erwarten mindestens so viele gut gelaunte und feierfreudige Gäste wie schon in den vergangenen Jahren", sagte Pressesprecher Manfred Köhler. „Unser Oktoberfest war schon immer ein Stimmungsgarant und wird es auch weiterhin bleiben. Dies liegt nicht zuletzt an der musikalischen Unterhaltung durch die authentische Partyband Himmelstaler."

Die Kirmes, das Kinderprogramm, den Trödelmarkt und das Rinderwurstessen im Festzelt wird es dieses Mal nicht geben, denn man wolle sich voll und ganz auf das Oktoberfest konzentrieren, erklärte Köhler. Um halb acht wird das Fest mit dem Fassanstich von Oberst Erwin Karsunke eröffnet. Karten im Vorverkauf kosten 13 Euro und sind in den LZ-Geschäftsstellen in Detmold und Blomberg oder unter Tel. (05231) 911-113 erhältlich.

LZ verlost Eintrittskarten

Teilnahmebedingungen

Veranstalter: Lippischer Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co. KG, Ohmstraße 7, 32758 Detmold.

Teilnehmen können Sie unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Telefonnummer, dem Stichwort „Oktoberfest Bad Meinberg”, per E-Mail an gewinnen@lz.de oder per frankierter Postkarte an Lippischer Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co KG, Ohmstr. 7, 32758 Detmold. Einsendeschluss ist der 1. September.

Ihre Kontaktdaten werden ausschließlich fürs Gewinnspiel verwendet und nach Ermittlung der Gewinner vernichtet. Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in Lippe. Nicht teilnahmeberechtigt sind Beschäftigte des Veranstalters sowie von dessen Tochterunternehmen und jeweils deren unmittelbare Angehörige. Die Gewinner werden per Zufallsprinzip ausgelost und schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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