Horn-Bad Meinberg. Manchmal kippt sie einfach um, verliert das Bewusstsein und bleibt zuckend und krampfend liegen. Jana Powell ist 19 Jahre alt und leidet unter Krampfanfällen - die schon zu schweren Verletzungen geführt haben. Darauf trainierte Assistenzhunde merken das im Vorfeld und können ihre Besitzerin warnen. Einen solchen wünscht sich die Horn-Bad Meinbergerin, die Krankenkasse zahlt dafür aber nicht. Deshalb hofft sie, über die Crowdfunding-Plattform „GoFundMe“ Spendengeld dafür zusammen zu bekommen. Im Alter von sechs Jahren sei bei ihr eine Depression diagnostiziert worden, erzählt die 19-Jährige, dazu frühkindliche Traumata. Der Grund: ein gewalttätiger Vater, doch das kommt erst später heraus. Die Eltern trennen sich, als Jana Powell erst fünf Jahre alt ist. Sie lebt bis zum Alter von 18 Jahren bei der Mutter, doch sie besucht alle zwei Wochen auf eigenen Wunsch weiterhin ihren Vater - um ihre beiden Geschwister vor Gewalt zu schützen, wie sie sagt. In der Realschule in Detmold vertraut sie sich einem Schulsozialarbeiter an und zeigt ihren Vater an. Nach dem Unterricht besucht sie fortan eine Tagesbetreuung. Dann erfolgt die zweite Diagnose in ihrem jungen Leben: zusätzlich zur Depression eine posttraumatische Belastungsstörung, beides chronisch. Diese äußert sich in sogenannten Flashbacks, bei denen unvermittelt die traumatischen Erlebnisse hervorbrechen und zu einer Art Erstarrung führen. Psychische Erkrankungen Vor einem dreiviertel Jahr bekommt die 19-Jährige psychogene Krampfanfälle. „Vorboten sind, wenn Hände und Beine anfangen zu kribbeln und mir schwindelig wird“, erzählt Jana Powell. Puls und Atmung werden schneller, und wenn sie sich nicht rechtzeitig hinlegt, fällt sie einfach um. Von ihrer Freundin weiß sie, dass sie dann zittert und sich ihr ganzer Körper versteift. Dabei hat sie die Augen geschlossen und ist bewusstlos. „Ganz oft wache ich aber auch wieder in der Notaufnahme auf und weiß nicht, was passiert ist.“ Dabei entstanden schon Platzwunden. Aber es kommt auch regelmäßig vor, dass sie die Anfälle nicht vorher bemerkt. Diese können bis zu fünf Stunden andauern. Manchmal hat sie noch stundenlang Schmerzen und kann sich nicht bewegen. „Das passiert, wenn ich viel Stress habe, Flashbacks oder Albträume“, schildert die 19-Jährige. Inzwischen hat sie einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Narben an ihrem Arm zeugen zudem von Hautschnitten, die sie sich früher selbst zugefügt hat. Fachleute gehen davon aus, dass Ritzen Ausdruck von starken emotionalen Anspannungszuständen ist und der mangelnden Fähigkeit, mit Gefühlen adäquat umzugehen. Praktikum beim Tierarzt Inzwischen lebt Jana Powell in einer Wohngruppe für Menschen mit psychosozialen Problemen in Bad Meinberg, wo eine Betreuung tagsüber und nachts gewährleistet ist. Sie absolviert ein Praktikum bei einem Tierarzt und möchte dort am liebsten eine Ausbildung zur Tierarztfachangestellten machen. Vor den Anfällen ritt sie gern und spielt außerdem Geige. Beidem kann sie aktuell aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen aber nicht mehr nachgehen, wie sie erzählt. Seit sie ein neues Medikament nimmt, haben sich die Krampfanfälle nach ihren Angaben von mehrmals auf einen pro Woche reduziert. Außerdem hat sie eine Verhaltenstherapie begonnen, bei der es auch um Achtsamkeit geht. Jana Powell geht davon aus, dass sie weiterhin gesundheitliche Probleme haben wird, wobei ein entsprechend ausgebildeter Assistenzhund ihre Krampfanfälle rechtzeitig ankündigen könnte. „Wir haben einfach nicht die Mittel, das allein zu stemmen“, sagt die 19-Jährige. Sie bittet deshalb auf einer Crowdfunding-Plattform um Spenden. 24.000 Euro, so schätzt sie, würde ein Hund mit einer zweijährigen Ausbildung kosten, die sie mit übernehmen würde. Mehr Informationen gibt es unter: https://www.gofundme.com/f/g4ake-ich-will-wieder-leben Krankenkasse zahlt nicht Die Kosten für Assistenzhunde dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Tiere, wie in diesem Fall geschildert, gelten ausdrücklich nicht als Hilfs- oder Heilmittel im Sinne des fünften Sozialgesetzbuches, das die Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte regelt, erklärt die Pressestelle der AOK auf Anfrage. Das hätten auch zahlreiche Sozialgerichte in der Vergangenheit festgestellt. So auch in einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund aus dem Jahr 2019. Hier habe das Gericht entschieden, dass mit Ausnahme von Blindenführhunden Tiere nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sind, sondern dass das Halten von Tieren vielmehr der privaten Lebensführung zuzuordnen sei. Da das fünfte Sozialgesetzbuch als auch die Urteile der Sozialgerichte rechtsverbindlich seien, gelten diese Regelungen für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.