Horn-Bad Meinberg. Die Dichtheitsprüfung von privaten Kanalanschlüssen in Horn-Bad Meinberg soll ausgesetzt werden. Das hat der Betriebsausschuss des Stadtrates beschlossen. Die Stadtverwaltung legte zudem eine Satzung zur Friständerung vor.
Wie mehrfach berichtet, muss die Dichtheitsprüfung gemäß dem Landeswassergesetz eigentlich bis zum 31. Dezember 2015 vollzogen sein. Von diesem Termin möchte die Politik absehen und stattdessen die durch einen Runderlass des Umweltministeriums ermöglichte Verlängerung bis zum 31. Dezember 2023 voll ausnutzen.
"Man kann nicht mit dem Umweltargument alles totschlagen. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite Salz in die Weser eingeleitet werden darf und auf der anderen Seite die Bürger bei einer vergleichbar geringen Sache stark belastet werden", sagte Wolfgang Jüdith, Fachbereichsleiter Umwelt bei der Stadtverwaltung. Es sei zu hoffen, dass seitens des Ministeriums eine Lösung gefunden werde.
In der Satzung zur Friständerung, die eine Staffelung der Dichtheitsprüfung vorsieht, wurde das Stadtgebiet mit seinen rund 5000 Grundstücken in 13 Gebiete aufgeteilt und mit Fristen versehen. Dabei kamen laut Beschlussvorlage folgende Prioritäten zum Tragen: Fremdwassergebiete mit signifikanten Problemen, Wasserschutzgebiete, Fremdwassergebiete mit geringeren Problemen, Gebiete mit Untergrund aus Karst, Alter der Kanalisation.
In den kommenden zwei Jahren wären dann Leopoldstal (bis 31. Juli/31. Dezember 2012) sowie Fromhausen und Holzhausen-Externsteine (bis 31. Dezember 2013) an der Reihe. Jüdith betonte, dass die Dichtheitsprüfung von privaten Kanalanschlüssen nichts mit der Fremdwasserproblematik zu tun habe. Die Stadtwerke müssten überprüfen, woher das Wasser komme. Ursprung könnten auch Felder sein. Dafür, so der Fachbereichsleiter, würden die Bürger jedoch nicht zur Kasse gebeten. Außer sie leiteten unerlaubterweise Wasser in den Kanal ein.(jab)