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Eindeutige Rechtslage bei Fahrzeugschein und Nummernschild

Knöllchen-Mythos: Der Bindestrich spielt keine Rolle

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Knöllchen-Mythos: Ein Strich – keine Auswirkung: Künftig wird es nur noch Fahrzeugscheine ohne Bindestrich geben (rechts), passend zu den neuen Nummernschildern. Die alten Dokumente bleiben aber gültig und müssen im europäischen Ausland anerkannt werden. - © Foto: Mausch
Knöllchen-Mythos: Ein Strich – keine Auswirkung: Künftig wird es nur noch Fahrzeugscheine ohne Bindestrich geben (rechts), passend zu den neuen Nummernschildern. Die alten Dokumente bleiben aber gültig und müssen im europäischen Ausland anerkannt werden. (© Foto: Mausch)

Kreis Lippe (sew). "Wir haben noch kein Knöllchen gesehen, das wegen eines fehlenden Bindestrichs auf dem Nummerschild im Ausland ausgestellt worden ist", sagt Günther Kuhlmeier. Er ist Pressesprecher des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) und kennt die Behauptungen, die rund um Nummernschild und Fahrzeugschein immer wieder die Runde machen.
Auch in einem Leserbrief an die LZ hatte ein Bad Salzufler behauptet, dass hohe Geldbußen drohen, wenn Fahrzeugschein und Nummernschild nicht komplett übereinstimmen. Habe jemand einen Bindestrich zwischen Ortskennung und Zahlenkombination im Fahrzeugschein, aber nicht auf dem Nummernschild seines Fahrzeuges, könnte es im Ausland teuer werden.

Der Kreis Lippe und der ADAC stellen allerdings übereinstimmend fest: "Die Fahrzeuge sind zugelassen, egal, ob Strich oder nicht. Aber die Behauptungen halten sich hartnäckig und tauchen zur Reisezeit immer wieder auf", so Kuhlmeier. Diverse Anfragen hat auch Brigitte Nolting, Fachbereichsleiterin Ordnung, Verkehr, Integration beim Kreis Lippe, bereits beantwortet. Beide Schreibweisen, ob mit oder ohne Bindestrich in der Bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), seien gültig. Daher seien die Dokumente auch nicht fehlerhaft, wenn sie einen Bindestrich enthalten. Keineswegs handele es sich um ein spezielles Problem des Kreises Lippe. 

Seit einem Erlass des Verkehrsministeriums NRW im Jahr 2012, dass bei künftigen Zulassungen eine einheitliche Schreibweise sichergestellt werden soll, werden auch im Kreis Lippe alle Zulassungsbescheinigungen Teil I ohne Bindestrich ausgestellt. Zudem wurden im gleichen Jahr vom Auswärtigen Amt alle EU-Staaten darüber informiert, dass beide Schreibweisen zulässig seien. Daher bestehe auch kein Grund, seine Fahrzeugpapiere umzutauschen. Wer sie ändern lassen möchte, der muss dafür zahlen – auch das sei eine Vorgabe des Ministeriums, die der Kreis Lippe beachte. Die Umschreibung sei keineswegs notwendig. "Uns ist kein Fall bekannt und uns wurde auch noch kein Bußgeldbescheid aus dem Ausland vorgelegt, der sich auf die Bindestrich-Problematik bezog", ergänzt Nolting.

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