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Viele Journalisten-Plätze bleiben unbesetzt

Silke Buhrmester und Astrid Sewing

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Reichlich Platz: Die Journalisten-Reihen im IHK-Gebäude bleiben beim Auschwitz-Prozess inzwischen recht leer.  - © Bernhard Preuss
Reichlich Platz: Die Journalisten-Reihen im IHK-Gebäude bleiben beim Auschwitz-Prozess inzwischen recht leer.  (© Bernhard Preuss)

Detmold. Reihenweise freie Presseplätze, während vor der Tür etliche Zuschauer erneut abgewiesen werden mussten, weil die für die Öffentlichkeit reservierten Plätze schnell belegt waren. Diese Situation war auch am Freitag für die Zuschauer wieder unbefriedigend. Doch das Gericht könnte sich für die kommenden Prozesstage dazu entschließen, nicht genutzte Presseplätze für die Öffentlichkeit frei zu geben.

Für die Verteidigung wäre die kurzfristige Änderung der "sitzungspolizeilichen Anordnung", in der festgelegt ist, dass während des Prozesses gegen Reinhold Hanning 60 Plätze für die Presse und weitere 60 für die Öffentlichkeit reserviert sind, jedenfalls unproblematisch. Das unterstrich Anwalt Andreas Scharmer zum Auftakt des fünften Prozesstages: "Die Anordnung ist doch nicht in Stein gemeißelt", sagte Hannings Verteidiger. Wenn abzusehen sei, dass das Pressekontingent nicht ausgeschöpft werde, und das Gericht darauf reagiere und 20 weitere Plätze freigebe, sei das für ihn und seinen Kollegen Johannes Salmen jedenfalls kein Revisionsgrund, sagte Scharmer weiter.

Im Saal in der IHK Lippe zu Detmold sitzen rechts die Zuhörer, in der ersten Reihe die Nebenkläger, links die Pressevertreter sowie in den beiden hinteren Reihen ebenfalls Zuhörer. Diesmal blieben ganze vier Stuhlreihen komplett leer, nur knapp 20 der 60 Presseplätze waren belegt. Das Interesse der Journalisten an dem Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann hat nach den ersten beiden Tagen deutlich abgenommen.

Die Pressesprecherin des Landgerichts, Anneli Neumann, sieht dennoch keinen Anlass dazu, die Kontingente zugunsten der Zuhörer zu verändern. "Es sind 30 Plätze für akkreditierte Journalisten, die können wir gar nicht freigeben, denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese Personengruppe an jedem Prozesstag teilnehmen können muss", erklärt sie. Außerdem müsse auch ein Kontingent für diejenigen bereitstehen, die sich nicht akkreditieren konnten. Auch das gehöre zum Öffentlichkeitsgrundsatz. Allerdings beobachte man den Fortgang des Verfahrens genau. "Die sitzungspolizeiliche Anordnung wurde im Vorfeld des Prozesses durch Richter Carsten Niemeier getroffen, das war eine Prognose, die sich am ersten Prozesstag auch erfüllt hat", sagt Neumann.

Sollte die Anordnung geändert werden, müsste dies durch die Vorsitzende Richterin Anke Grudda verfügt werden. Sie lasse sich nach jedem Prozesstag die Zahlen geben. "Wie viele standen in der Schlange und wie entwickelt sich das Interesse der Medien, das machen wir auch an den Anfragen zum Prozess fest, die mich nach wie vor täglich erreichen", so Neumann.

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