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Revision im Hells-Angels-Prozess wegen Betrugs

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Gericht (© Symbolbild: Pixabay)

Detmold. Nach dem Urteil im Prozess um zwei Raubüberfälle in Oerlinghausen geht die Staatsanwaltschaft in Revision.

Das Landgericht Detmold hatte den Angeklagten, der in Leopoldshöhe lebt, nur wegen Betrugs und nicht wegen räuberischer Erpressung verurteilt. Der Angeklagte hatte neun Monate Haft bekommen, weil er eine bei den Überfällen im April vergangenen Jahres erbeutete Rolex-Uhr weiterverkauft hatte.

Die Uhr hatte der Chef der Hells Angels in Bielefeld für 1.000 Euro gekauft - mit Box und Zertifikat. Vor Gericht hatte er angegeben, dass er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass die Uhr bei einer Straftat erbeutet worden war. Aus Sicht des Gerichts war dem 24-jährigen Leopoldshöher keine direkte Beteiligung an den Überfällen nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und wollte deshalb für den mehrfach vorbestraften Angeklagten sechseinhalb Jahre Haft. Objektive Beweise gab es im Verfahren nicht, nur Indizien. Ein Zeuge hatte im Verfahren ausgesagt, den Angeklagten trotz Maskierung erkannt zu haben. Für das Gericht war das aber nicht schlüssig.

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