Kreis Lippe. Das neue Unterhaltsvorschussgesetz der schwarz-gelben Landesregierung erweist sich als teuer für die lippischen Jugendämter, erklären die SPD-Landtagsabgeordneten Ellen Stock, Jürgen Berghahn und Dr. Dennis Maelzer. Das Trio weist auf gestiegene Kosten in Höhe von fast 600.000 Euro hin. Dabei hätten CDU und FDP eigentlich eine Entlastung versprochen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses in NRW hat ihr Ziel der Entlastung der Kommunen verfehlt, kritisieren die drei Sozialdemokraten. Die Abgeordneten beziehen sich auf eine Antwort des NRW-Finanzministeriums auf ihre Kleine Anfrage. Demnach gaben die Kommunen 2018 rund 32 Millionen Euro mehr Unterhaltsvorschuss als 2016 aus. Das gilt auch für den Kreis Lippe. „Lagen die kommunalen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss 2016 bei den fünf lippischen Jugendämtern noch bei 2,1 Millionen Euro, so sind sie im Jahr 2018 auf 2, 7 Millionen Euro gestiegen", teilen die SPD-Politiker mit. Belastungen sinken nicht Wenn unterhaltspflichtige Eltern nicht für ihre Kinder zahlen, dann tritt der Staat mit einem Unterhaltsvorschuss in Vorleistung. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte diesen Vorschuss 2017 neu geregelt: Nun ist das Landesamt für Finanzen dafür zuständig, die Vorschüsse wieder einzutreiben. Das solle die Kommunen entlasten, argumentierte die Landesregierung. Dass die Belastungen für die Kommunen aber nicht gesunken, sondern stattdessen sogar gestiegen sind, führen die drei lippischen SPD-Politiker auf eine Altfallregelung zurück, „durch die die Kommunen auf allen Fällen sitzen geblieben sind, die vor dem 1. Juli 2019 registriert worden sind". Noch im April habe der Finanzminister in einer ersten Antwort jedoch behauptet, dass sich durch die Abwicklung bestehender Altfälle „bei den Kommunen weder Mehraufwand noch Mehrkosten" ergeben hätten. Hierzu erklären die lippischen Landtagsabgeordneten der SPD: „Diese Aussage ist schlichtweg unwahr." Jetzt müsse die Landesregierung zähneknirschend zugeben, dass die von ihr versprochene Entlastung in den meisten Fällen tatsächlich zu einer Mehrbelastung geworden ist. Vorschuss Haben sich die Eltern getrennt, lebt das Kind meist bei einem Elternteil. Der andere Elternteil muss Unterhalt zahlen. Doch wie geht es weiter, wenn Mutter oder Vater nicht zahlen kann oder will? Dann springt der Staat mit einem Unterhaltsvorschuss ein. Wie der Begriff sagt, übernimmt der Staat nicht den Unterhalt, sondern geht in Vorleistung. Die Beträge holt er sich theoretisch vom Unterhaltspflichtigen zurück,wenn dieser zahlen kann.