Kreis Lippe. Die Corona-Pandemie bedeutet gerade für die Kultur- und Eventbranche eine große Herausforderung. Auch wenn die Bundesregierung mit den Ländern gerade erste Lockerungen des Lockdowns beschlossen hat, so gilt für Festivals, Konzerte & Co. weiterhin: Alle Großveranstaltungen sind bis 31. August untersagt. Was aber ist mit den bereits erworbenen Tickets?
Teamleiterin Ellen Tölle bittet um Geduld. Der Veranstaltungsbereich sei durch die Einschränkungen völlig zum Erliegen gekommen, zugleich seien aber auch unzählige Veranstaltungen abgesagt oder verschoben worden. Aktuell erschwerten Kurzarbeit und Homeoffice bei Veranstaltern und Ticket-Dienstleistern die Lage, wenngleich sie wirtschaftlich notwendig seien.
Rückabwicklung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich
„Wurden Veranstaltungen verlegt, sollten die Kunden möglichst die Karten behalten und den Ausweichtermin wählen. Damit unterstützen sie auch die Künstler", unterstreicht Tölle. Sollte der Ersatztermin jedoch nicht passen, müssten die Kunden ihre Tickets ebenfalls gut verwahren und abwarten.
Eine Rückabwicklung sei zum jetzigen Zeitpunkt so gut wie noch nicht möglich. Veranstalter und Partner warteten auf eine Regelung durch die Politik: „Die Bundesregierung plant, zur Rettung der Kulturlandschaft eine Gutscheinlösung auf den Weg zu bringen, die am 15. Mai beschlossen werden soll", informiert Tölle.
Auch Kunden, die bereits ihre Tickets an die LZ zurückgesandt haben mit der Bitte um Rückabwicklung, müssten sich noch ein wenig gedulden. „Die Ticket-Dienstleister arbeiten mit Hochdruck an technischen Lösungen, um alle Kunden zufrieden zu stellen." Tölle verspricht: „Über konkrete Entscheidungen zur Rückgabe von Eintrittskarten informieren wir die Kunden zeitnah und umfassend."