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Kreis Lippe/Bielefeld

2G am Arbeitsplatz in OWL: Mehr Freiheiten für geimpfte Mitarbeiter?

Obwohl Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter nicht abfragen dürfen, sind Sonderregelungen für Geimpfte und Genesene denkbar. - © Symbolbild / Pixabay

Obwohl Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter nicht abfragen dürfen, sind Sonderregelungen denkbar. Ein Unternehmen aus der Region arbeitet bereits so.

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