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Kreis Lippe

3G am Arbeitsplatz: Teststelle im Gotteshaus reicht nicht

Wer Teststellen betreibt, muss gegenüber dem Gesundheitsamt versichern, dass er die vom Ministerium festgelegten Mindeststandards erfüllt. - © Symbolbild / Pixabay

Gemeindeglieder werden als „Beschäftigte“ eingestuft, auf Corona getestet und bekommen entsprechende Bescheinigungen. Diese sind allerdings nicht als Nachweis anerkannt.

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