Gemeindeglieder werden als „Beschäftigte“ eingestuft, auf Corona getestet und bekommen entsprechende Bescheinigungen. Diese sind allerdings nicht als Nachweis anerkannt.
Kreis Lippe
3G am Arbeitsplatz: Teststelle im Gotteshaus reicht nicht
Gemeindeglieder werden als „Beschäftigte“ eingestuft, auf Corona getestet und bekommen entsprechende Bescheinigungen. Diese sind allerdings nicht als Nachweis anerkannt.