Detmold/Leopoldshöhe. „Sie spürt immer noch die Hände des Täters auf ihrem Rücken.“ Die Eindrücke, die der Vater in Sitzungssaal 165 beschreibt, machen deutlich, wie sehr seine Tochter (17) noch heute unter dem brutalen Übergriff leidet. Seitdem sei nichts mehr so, wie es war. Im September sprach ein Fremder die Jugendliche beim Spazieren am Westring in Leopoldshöhe gegen 16 Uhr an, zerrte sie ins Gebüsch, hielt ihr den Mund zu und würgte sie. Nur weil zwei Passantinnen zufällig vorbeikamen, ließ der Mann von ihr ab und floh. Ein halbes Jahr später muss sich der 31-Jährige nun für diesen Übergriff vor der Großen Jugendkammer am Landgericht Detmold verantworten. Gefasst wurde er damals keine Stunde nach dem Vorfall. Vor Gericht räumt er den Tatablauf nun weitestgehend über seinen Verteidiger Remzi Yalcin ein. Mit Ausnahme des Würgens - das lässt sich anhand von Fotos beweisen, die die Verletzungen der damals 16 Jahren alten Schülerin dokumentieren. Fünf Jahre Haft für sexuellen Übergriff Die Kammer ist am Ende überzeugt davon, dass der Hilfsarbeiter eines Schaustellerbetriebs das Mädchen in diesem Gebüsch vergewaltigt hätte, wären die beiden Fußgängerinnen nicht am Tatort vorbeigekommen. Sie hörten die Schreie, kümmerten sich um die verängstigte Jugendliche. Nach einer umfassenden Beweisaufnahme verurteilt die Große Jugendkammer den Mann wegen sexueller Nötigung mit Gewalt tateinheitlich mit Körperverletzung zu fünf Jahren Haft. „Ich weiß gar nicht, ob Ihnen bewusst ist, was Sie dem Mädchen angetan haben“, sagt die Vorsitzende Richterin Anke Grudda in der Urteilsverkündung. „Das ist der Albtraum eines jeden Mädchens, einer jeden Frau, am helllichten Tag von einem Fremden angegangen und ins Gebüsch gezerrt zu werden.“ Aus Sicht der Kammer zeuge die Tat von einer „erschreckenden Brutalität“. Das Mädchen habe ihre Sicherheit, „das Urvertrauen“, völlig verloren. Dazu hätte sie Todesangst verspürt. Jugendliche schwer traumatisiert Wie traumatisiert die Jugendliche durch den Übergriff ist, trägt auch Opferanwältin Britta Schindler aus Bielefeld vor. Sie vertritt das Opfer in der Nebenklage. Ihre Mandantin kämpfe mit depressiven Verstimmungen und Albträumen, steigere sich teils ins exzessive Lernen, um ihren Gedanken zu entfliehen. „Sie traut sich nicht mehr alleine spazieren zu gehen.“ Es sind viele Gründe, weshalb der Angeklagte während der nicht öffentlichen Aussage der Jugendlichen den Saal verlassen muss. Sie hätte es nicht geschafft, ihm gegenüber zu treten, begründet die Anwältin. Dagegen sperrt sich der Angeklagte nicht. Er behauptet aber, dass er die Schülerin nur am Hintern berühren wollte, als er versuchte, ihre Hose im Gebüsch herunterzuziehen. „Ich wollte sie nur anfassen, um mich zu beruhigen.“ Bevor er sie traf, hätten ihn zwei andere Personen verärgert. „Deswegen war ich aufgebracht.“ Ein sexuelles Interesse weist der 31-Jährige zurück. Sein Motiv nachvollziehbar zu begründen, schafft er aus Sicht der Kammer aber nicht. Ein Mann aus der Nachbarschaft berichtet, der Angeklagte hätte sich schon vorher „merkwürdig“ verhalten und sei auffällig hin und hergelaufen. Was wirklich in den Mann vorgeht, ist von Außen schwer zu beurteilen. Mehrfach grinst der 31-Jährige unbeholfen. Die rumänische Dolmetscherin erklärt auf Nachfrage von Staatsanwältin Jacqueline Kleine-Flaßbeck, es sei nicht so leicht, mit ihm zu kommunizieren. Seine offensichtlich vorhandene Intelligenzminderung ist aus Sicht des psychiatrischen Gutachters aber nicht Ursache für die Tat. „Es lässt sich davon keine krankhafte, seelische Störung ableiten“, sagt Dr. Michael Hintersdorf. Motiv bleibt unklar Aus Sicht des forensischen Psychiaters habe der Angeklagte sein Leben sonst im Griff gehabt, hätte körperliche Arbeit und seinen Alltag gut bewältigt. Auch sein damaliger Chef, ein Schausteller aus Augsburg, lobt seinen Fleiß vor Gericht in hohen Tönen. „Er hatte Kraft und Ausdauer, war immer höflich“, sagt der Zeuge. „Von der Arbeitsweise kann ich ihn nur loben, das Menschliche kann ich nicht beurteilen.“ Auch der Blick in die Vergangenheit offenbart dem Psychiater keine Hinweise für eine Tendenz zu Sexualstraftaten. In Deutschland habe er keine Vorstrafen, nur eine mehr als zehn Jahre zurückliegende Verurteilung wegen Diebstahls aus Frankreich liegt vor. „Warum er das zum ersten Mal in seinem Leben macht, kann man schwer begründen“, sagt Hintersdorf. Er vermutet, hinter dem Motiv „stecke ein dysfunktionaler Versuch, sexuellen Kontakt aufzunehmen.“ Es gebe auch „Gelegenheitsvergewaltiger.“ Sein Gutachten ist deutlich: Der Mann auf der Anklagebank ist voll schuldfähig. Das Urteil liegt am Ende ein Jahr unter dem von Staatsanwältin Jacqueline Kleine-Flaßbeck beantragten Strafmaß, dem sich die Nebenklagevertreterin anschließt. Verteidiger Remzi Yalcin plädiert dagegen - wie alle nicht öffentlich - auf eine zweijährige Bewährungsstrafe. Den Angeklagten für so einen brutalen Übergriff auf freien Fuß zu setzen, hält die Kammer für ausgeschlossen. „Da muss man auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bedenken“, sagt Richterin Grudda. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.