Kreis Lippe. Wen es jetzt bei schönem Wetter mit der Kettensäge oder der Heckenschere in den Garten treibt, der muss sich sputen. Denn es sind nur noch zwei Wochen, bis er genau diese Geräte wieder wegräumen muss – zumindest, wenn es sich um größere Eingriffe ins Strauch- oder Heckenwerk handelt. Darauf weist der Kreis Lippe hin.
Gehölzschnitte im Garten und der freien Landschaft sind nur noch bis Ende Februar erlaubt. Danach, so schreibt die Untere Naturschutzbehörde, gilt vom 1. März bis zum 30. September die Schutzzeit. Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen dann nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden.
Form- und Pflegeschnitte seien hingegen erlaubt, aber erst ab Ende Juni notwendig. Zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen sei es geboten, ihre Lebensräume in der Hauptaktivitätszeit nicht zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Besonders frühblühende Bäume und Sträucher dienen Insekten als wichtige Nahrungsquelle. Zudem kehren zahlreiche Vögel aus den Winterquartieren zurück und suchen ihre bekannten Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Hecken und Bäumen auf. Aber auch Kleinsäuger wie Eichhörnchen werden wieder aktiv und brauchen den Schutz der Zweige.
Ergänzend gelten innerorts weiterhin die Baumschutzsatzungen der Kommunen sowie im Außenbereich die Regelungen des Landschaftsplanes. Bei Fragen steht die Untere Naturschutzbehörde unter Tel. (05231) 626250 zur Verfügung.