Ein Betrieb entfernt mit schwerem Gerät Gehölze, Büsche und Sträucher vom Werler Feld. Dies geschieht offenbar allerdings zum Teil außerhalb der vom Bundesnaturschutzgesetz gestatteten Frist. Das sagt der Firmenchef dazu.
„Das hätte nicht passieren dürfen“: Kreis prüft Verfahren gegen Landschaftspflegebetrieb
