Das Gesundheitsamt muss den Impfstatus von mehr als 1200 Arbeitnehmern im Gesundheitswesen prüfen. Betretungsverbote gab es bislang aber noch nicht.
Impfpflicht im Gesundheitswesen: Kreis schickt 42 Lipper zum Arzt
Das Gesundheitsamt muss den Impfstatus von mehr als 1200 Arbeitnehmern im Gesundheitswesen prüfen. Betretungsverbote gab es bislang aber noch nicht.