Das Gesundheitsamt muss den Impfstatus von mehr als 1200 Arbeitnehmern im Gesundheitswesen prüfen. Betretungsverbote gab es bislang aber noch nicht.
Impfpflicht im Gesundheitswesen: Kreis schickt 42 Lipper zum Arzt

Das Gesundheitsamt muss den Impfstatus von mehr als 1200 Arbeitnehmern im Gesundheitswesen prüfen. Betretungsverbote gab es bislang aber noch nicht.
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