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Windpocken-Fall

„Schutz der Allgemeinheit“: Ungeimpfte Kinder dürfen in Dörentrup nicht zur Grundschule

Bettina Frevert aus Dörentrup gehört zu den betroffenen Eltern in Dörentrup. Sie habe ihre sieben Jahre alte Tochter "bewusst und informiert" nicht gegen Windpocken impfen lassen. - © Annika Langhagel

Zehn Zweitklässler, die nicht gegen Windpocken geimpft sind, werden für 16 Tage vom Besuch ihrer Grundschule in Dörentrup ausgeschlossen. Dort ist der Vorgang ein Novum. Für die betroffenen Eltern ein unverhältnismäßiger Eingriff - laut Gesundheitsamt unumgänglich.

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