Kreis Lippe. Die Geflügelpest breitet sich aus: Erst vor einer Woche hat der Kreis in einem Betrieb in Barntrup die Geflügelpest nachgewiesen. Nun ist auch ein Bestand in Lemgo gesperrt und bereits geräumt worden. Wie auch in Barntrup hat der Kreis Lippe mittels Allgemeinverfügung eine Schutzzone mit drei Kilometer-Radius und eine Überwachungszone mit einem zehn Kilometer-Radius eingerichtet, heißt es in einer Pressemitteilung. Alle in dieser Allgemeinverfügung veröffentlichten Bekämpfungsmaßnahmen gelten ab Freitag, 9. Dezember, für alle in den Zonen befindlichen Geflügelhalter. Betroffen ist jegliche Geflügelhaltung, auch kleine Hobbyhaltungen, darauf weist der Kreis in seiner Mitteilung ausdrücklich hin. Da jedoch ein kleinerer Bestand betroffen ist, lasse es die Rechtslage zu, weniger belastende Maßnahmen anzuordnen. Die jeweils strengeren Maßnahmen gelten In der Schutzzone gilt nun laut Kreis ein Aufstallungsgebot, Geflügel muss demnach in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gesicherten Seitenbegrenzung gegen Wildvögeln bestehen muss. "Die Regelungen der Allgemeinverfügung 04/2022 vom 1. Dezember zum Ausbruch der Geflügelpest in Barntrup bleiben jedoch vorerst weiter bestehen - die jeweils strengeren Vorgaben gelten", schreibt der Kreis. Die Maßnahmen können im Internet unter www.kreis-lippe.de eingesehen werden, zudem wurde neben der Verfügung auch wieder eine interaktive Karte verlinkt. Trotzdem sollten alle Geflügelhalter im Kreisgebiet – auch Hobbyhalter - ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch überprüfen und konsequent umsetzen.Sowohl direkter als auch indirekter Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln müsse unbedingt verhindert werden. Eine Übertragung des Virus sei darüber hinaus auch durch Gerätschaften, Stiefel oder Kleidung möglich. Zutrittsverbote für Ställe, das Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen müssten daher streng eingehalten werden. Kurzes Zeitfenster Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest vergehen nur wenige Stunden bis Tage, heißt es weiter. Innerhalb weniger Tage könnten alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Typische Symptome der Geflügelpest sind laut Kreis hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung sowie vermehrte Todesfälle. Sollten Tiere im Bestand Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen mit über 100 Tieren mehr als zwei Prozent pro Tag - sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden, schreibt der Kreis. Verdachtsfälle sind dem Veterinäramt zu melden. Tote Wildvögel melden Zudem fordert der Kreis Bürgerinnen und Bürger auf, verendete wild lebende Wasservögel sowie Greifvögel und Rabenvögel dem Veterinäramt des Kreises Lippe zu melden, damit die Tiere untersucht werden können. Tote Wildvögel sollten allerdings nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.Verendete Tiere müssen im Labor auf das Virus getestet werden, die Koordination übernimmt das Veterinäramt des Kreises Lippe,Tel. (05231) 62-2171. Informationen und Ansprechpartner zum Thema Geflügelpest sind unter www.kreis-lippe.de/gefluegelpest zu finden.