Das Urteil lautete drei Jahre und neun Monate Haft wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs. Doch weil das Gericht die Aussage des Geschädigten in der schriftlichen Urteilsbegründung aus Sicht des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht detailliert genug wiedergegeben hat, muss ein Missbrauchsfall vor dem Landgericht Detmold neu verhandelt werden. In dem Verfahren stand - wie so oft - Aussage gegen Aussage. Der BGH hat das Urteil aufgehoben.
Deshalb hat der Bundesgerichtshof ein Detmolder Missbrauchsurteil aufgehoben
