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Steuererklärung 2023: So können die Lipper sparen

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Es ist wieder Zeit für die Steuererklärung. Dabei können Bürger von einigen Tipps profitieren. - © Pixabay
Es ist wieder Zeit für die Steuererklärung. Dabei können Bürger von einigen Tipps profitieren. (© Pixabay)

Detmold. Die Einkommenssteuererklärung für 2023 steht an. Für all diejenigen, die ihre Unterlagen jetzt zusammensuchen und die Bögen ausfüllen, hat das Finanzamt Detmold einige Informationen, steuerliche Änderungen und Hinweise rund um die Steuererklärung zusammengestellt.

„Wir empfehlen die Steuererklärung digital abzugeben. Mit unserem digitalen Programm ,Elster’ kann man zu jeder Zeit und von überall seine Angaben in die Steuererklärungen eintragen. Und durch Hinweise bei der Eingabe seiner Angaben und die bewährte ‚Prüfberechnung‘ ist eine zuverlässige technische Rückmeldung gewährleistet. Obendrein ist die Software kostenfrei verfügbar“, erklärt Dr. Cora Ciernoch, Leiterin des Finanzamts Detmold, in einer Pressemitteilung.

Bürger profitieren von folgenden steuerlichen Änderungen

Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

Unterstützung für Eltern: Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt in diesem Jahr auf insgesamt 4476 Euro für jedes Elternteil, also auf 8952 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Wichtig: Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes erstmalig zwingend auf der Anlage Kind anzugeben.

Alleinerziehenden wird außerhalb des Familienleistungsausgleichs (das heißt zusätzlich zum Kindergeld und Kinderfreibetrag) ein Entlastungsbetrag gewährt. Er dient dazu, den höheren Aufwand für die eigene Lebens- und Haushaltsführung von Alleinerziehenden abzugelten. Der „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ wird um 252 Euro auf 4260 Euro pro Jahr erhöht. Die Erhöhung gilt für das erste Kind. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind steht Alleinerziehenden unverändert ein zusätzlicher Betrag von 240 Euro pro Jahr zu.

Auch der Ausbildungsfreibetrag wird künftig von 924 Euro auf 1200 Euro pro Jahr angehoben. Dieser kann geltend gemacht werden, wenn der Nachwuchs zwischen 18 und 25 Jahren alt ist, sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet und nicht mehr zu Hause wohnt.

Entlastung für ehrenamtlich tätige Menschen: Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus einer Lehr-/Vortragstätigkeit an Volkshochschulen sind bis zu einem Betrag von 3000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit (etwa als Bürokraft oder Platzwart in einem gemeinnützigen Verein), die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstandene Aufwendungen gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 Euro jährlich keine Steuern oder Sozialabgaben an.

Für Fragen rund um die Rechte und Pflichten von ehrenamtlich Engagierten und gemeinnützigen Vereinen hat das Finanzamt einen direkten Draht eingerichtet. Dieser unterstützt schnell und unbürokratisch bei Fragen zur Gemeinnützigkeit, zu Spendenbescheinigungen oder zur Ehrenamts- beziehungsweise Übungsleiterpauschale. Unter Tel. (05231) 9720 können sich Ratsuchende direkt mit der Ansprechperson für das Ehrenamt verbinden lassen.

Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages: Mit dem Sparer-Pauschbetrag werden Werbungskosten, das heißt Ausgaben im Zusammenhang mit Erträgen aus Kapitalvermögen, wie beispielsweise Zinsen oder Dividenden, pauschal abgegolten. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt nunmehr 1000 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2000 Euro gewährt.

Diese Hinweise gibt es für Arbeitnehmer

Tagespauschale (bisher Homeoffice-Pauschale): Seit dem vergangenen Jahr können Bürger für bis zu 210 statt bisher 120 Tage eine Tagespauschale (bisher Homeoffice-Pauschale) geltend machen. Für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wurde, kann ein pauschaler Betrag von sechs Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Der Jahreshöchstbetrag liegt bei 1260 Euro

Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Altersvorsorge (Renten): Bürger können ihre Beiträge zur Altersvorsorge vollständig – unter Berücksichtigung des Höchstbetrages – als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das gilt für Beitragszahlungen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, und zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträgen)

Tipps zur Abgabe

Die Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2023 ist gestartet. Bis Ende Februar hatten Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen. Einige Tipps von Dr. Cora Ciernoch, der Leiterin des Finanzamts Detmold, um die Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern:

  • „Geben Sie Ihre Steuererklärung digital über ELSTER ab. Das Programm prüft vor Absendung Ihrer Steuererklärung, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden und ob die Eingaben plausibel sind („Plausibilitätsprüfung“). Das vermeidet Nachfragen und kann somit die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung beschleunigen. Nutzen Sie die Funktion „Vorausgefüllte Steuererklärung“. ELSTER überträgt dann unter anderem die vom Arbeitgeber übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen, die Daten der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung automatisch in Ihre Erklärung. So gibt es keine Übertragungsfehler.
  • Belege zur Steuererklärung sind erst nach Aufforderung des Finanzamtes vorzulegen. In diesem Fall können diese komfortabel und digital über ELSTER eingereicht werden. Reichen Sie bitte grundsätzlich Kopien und keine Originalunterlagen ein.
  • Sollte sich ihre Anschrift oder Bankverbindung geändert haben – um nur zwei Beispiele aus der Praxis zu nennen –, so teilen Sie dies bitte zeitnah ihrem Finanzamt mit.
  • Sollten Sie ihre Steuererklärung auf Papier einreichen, sollte diese nur auf amtlichen Vordrucken eingereicht und gut leserlich ausgefüllt werden.“

Service des Finanzamts

Rund um die Uhr können bereits viele Anliegen online über www.finanzamt.nrw.de erledigt werden. Telefonisch ist das Finanzamt Detmold für Bürger wie folgt erreichbar: Montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Anrufe entgegen. Vor Ort-Termine sind im Finanzamt montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr möglich. Damit es schnell und einfach geht: Ein Wunschtermin für den persönlichen Besuch kann jederzeit online unter www.finanzamtstermine.nrw.de gebucht werden.

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