Lemgo. Normalerweise dauern Ermittlungen über Wochen, Monate, wenn nicht sogar Jahre, bevor es zur juristischen Aufarbeitung vor einem Gericht kommt. Am Amtsgericht Lemgo hat es jetzt ein seltenes „Blitzurteil“ gegeben. Zwischen Strafanzeige und Prozess lagen kaum 24 Stunden, teilt Lemgos Amtsgerichtsdirektorin Petra Borgschulte mit. Diese beschleunigten Verfahren sind selten - und funktionieren nur, wenn der Sachverhalt klar ist. Am Ende des auf allen Ebenen kurzen Prozesses verurteilte Richter Dr. Florian Hobbeling einen geständigen 30-Jährigen aus Aserbaidschan wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 900 Euro (60 Tagessätze à 15 Euro). Der Mann hatte am Montag, 28. April, im Rathaus Bad Salzuflen gegen 14.40 Uhr einen offenbar gefälschten Ausweis vorgelegt, um seinen Wohnort in Lippe anzumelden. Der Mitarbeiterin fiel nach Angaben des Gerichts sofort auf, dass das Dokument nicht echt sein konnte - sie verständigte die Polizei. Kaum 24 Stunden zwischen Straftat und Urteil Diese nahm die Strafanzeige gegen 16 Uhr auf und nahm den 30-Jährigen vorläufig fest, die Staatsanwaltschaft Detmold erhob am nächsten Morgen direkt Anklage und beantragte nach Rücksprache mit dem zuständigen Richter am Amtsgericht Lemgo, die Sache in einem beschleunigten Verfahren durchzuziehen. Am Dienstmittag kam es dann direkt zum Prozess. Der Angeklagte legte laut der Amtsgerichtsdirektorin ein Geständnis ab und erklärte, den gefälschten bulgarischen Personalausweis in einer Aufnahmeeinrichtung für Geflüchtete im bayerischen Deggendorf besorgt zu haben. Wie und aus welchen Gründen der Angeklagte von Deggendorf nach Bad Salzuflen kam, konnte nicht geklärt werden. Da der Angeklagte nicht vorbestraft und geständig war, zudem angab, nach Aserbaidschan zurückkehren zu wollen, hielt der Richter eine Geldstrafe für ausreichend, heißt es vom Amtsgericht. Dennoch ging er mit dem Urteil über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Geldstrafe von insgesamt 600 Euro (40 Tagessätze à 15 Euro) beantragt hatte. Das Urteil wurde bereits schriftlich verfasst und dem Angeklagten zugestellt. Beschleunigte Verfahren können laut Amtsgerichtsdirektorin Petra Borgschulte nur durchgeführt werden, wenn sich das Verfahren dafür wegen eines einfachen Sachverhalts oder einer klaren Beweislage eignet. Es dürfe dann allerdings nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr herauskommen. Beschuldigte können dafür maximal eine Woche in Untersuchungshaft bleiben. „Blitzurteile“ sind selten Aber wieso sind solche „Blitzurteile“ in Lippe eine Seltenheit? Laut Borgschulte sind die hiesigen Gerichte beziehungsweise die Staatsanwaltschaft Detmold zu klein, um eine eigene Geschäftsstelle - wie zum Beispiel in Berlin üblich - für beschleunigte Verfahren zu führen. Genau das bräuchte es aber, damit ein beschleunigtes Verfahren auch wirklich schnell durchgezogen werden kann. „Gerade die Servicekräfte, also die Geschäftsstellen, müssen quasi alles andere stehen und liegen lassen, um vorrangig die beschleunigten Verfahren zu bearbeiten“, teilt Borgschulte mit. „Das ist schwierig umzusetzen, insbesondere wenn die Abteilung wegen Protokollführung in anderen Strafverfahren, urlaubs- und krankheitsbedingten Abwesenheiten oder Ähnliches knapp besetzt ist.“ In dem aktuellen Fall spielten alle Umstände passend ineinander, zufällig sei auch für den Tag ein passender Dolmetscher geladen gewesen. Andernfalls wäre dieses „Blitzurteil“ wohl auch nicht so rasend schnell zustande gekommen.