Kreis Lippe. Aus eins mach zwölf in einem Jahr: Ungehindert können sich Katzen stark vermehren. Und bereits jetzt gibt es zahllose freilebende Katzen, die verwildert sind - auch in Lippe. Damit die sich nicht noch weiter unkontrolliert vermehren, fangen und kastrieren Tierschutzvereine regelmäßig Tiere, die sie dann zurück in die Freiheit setzen. Doch das allein reicht nicht, weiß der Kreis Lippe. Deshalb ist seit dem Oktober 2024 die „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“ in Kraft. Sie ist nun verlängert worden - im Grunde eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen. Durch den Kontakt mit unkastrierten Freigängern nehme die Anzahl der freilebenden Katzen weiter zu, erklärt die Kreisverwaltung in ihrer Vorlage für die Politik. Und das könne die Kastration von verwilderten Tieren, die zudem sehr scheu seien, nicht verhindern. Aus einer unkastrierten Katze können nach einem Jahr 12, nach dreien 487 und nach fünf Jahren mehr als 19.000 Katzen werden. „Nach zehn Jahren können aus einer Katze rund 200 Millionen Nachkommen entstehen.“ Seit Inkrafttreten der Verordnung habe man vor allem auf die Information der Katzenhalter gesetzt, heißt es vonseiten der Kreisverwaltung. „Hierfür wurden Flyer erstellt, die über Tierarztpraxen, Tierheime usw. verteilt wurden.“ Im Zusammenhang mit anderen Kontrollen werden demnach Katzenhalter über die Kastrationspflicht informiert. „Bisher erfolgte bei 73 Katzenhaltern eine schriftliche Aufforderung zur Kastration der Freigängerkatzen mit Fristsetzung, vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Tierheime schlagen Alarm Doch was sagen die Tierheime, merken sie etwas durch die Kastrationspflicht? „Leider haben wir im Tierheim Bad Salzuflen groß nichts gemerkt von der Kastrationsverordnung“, erklärt Stefan Quirini auf Nachfrage. Viele Besitzer ließen ihre Tiere bewusst oder unbewusst sehr oft in den Freigang. Im Vergleich zu 2024 haben die Tierschützer der Salzestadt in diesem Jahr bislang etwa 70 Prozent mehr Freiläufer und herrenlose Katzen kastriert und gekennzeichnet (tätowiert) – und nach Möglichkeit wieder dorthingebracht, wo sie aufgegriffen wurde. Denn: „Jede entnommene herrenlose Katze macht Platz für eine neue. Und das sollte ja möglichst verhindert werden.“ Auch säßen in diesem Jahr wesentlich mehr Fundkatzen aus den Kommunen im Tierheim. Dass Leute ihre Katzen wegen der Kastrationspflicht abgäben, habe er nicht beobachtet. Eher seien die allgemein hohen Tierarztkosten oder Veränderungen im Alltag Gründe dafür, etwa Umzug oder Trennung. Fundkatzen meist nicht kastriert „Vor allem im vergangenen Jahr war die Flut von mehr als 300 Fundkatzen und ihrem Nachwuchs riesig und kaum zu bewältigen“, weiß Maria Toman vom Tierheim Detmold. In diesem Jahr gehe es bislang – „aber beschreien wir es nicht“ – in der Mutter-Kind-Abteilung noch relativ ruhig zu. Aber: „Alle Lebendfallen sind ausgeliehen, um streunende Fundkatzen, die sich nicht ohne Weiteres einfangen lassen, zu sichern und zur Kastration und Versorgung zu uns bringen zu können.“ Heimatlos gefundene Katzen und Kater, die nirgends vermisst werden, seien in der Regel nicht kastriert. Aber eine wegen der Kastrationspflicht vermehrte Privat-Abgabe unkastrierter Katzen und Kater kann auch das Detmolder Tierheim nicht bestätigen. „Insgesamt scheint sich durch die Kastrationspflicht allmählich eine Bewusstseinsänderung und mehr Verantwortungsgefühl durchzusetzen, so dass die Verordnung weiterhin Sinn hat.“ Wichtig sei im Zusammenhang der Hinweis, dass laut Verordnung nicht nur die Kastration, sondern auch die Kennzeichnung durch Mikrochip und die anschließende Registrierung bei den Tierregistern „Tasso“ oder „Findefix“ verpflichtend sind, sonst könnten Fundkatzen nicht zugeordnet werden. Leid verhindern Beim Tierheim Franziskushof in Kalletal merkt man keinen Unterschied. Viele Menschen behaupteten, die Katze sei nicht ihr Tier und nur ein Streuner, heißt es von dort. „Außerdem gibt es zu viele Katzen, die wild leben und über deren Aufkommen man keinen Überblick hat. Manchen Menschen ist es schlichtweg egal, ob ihr Tier kastriert ist“, berichtet Susanne Häger – oder sie könnten oder wollten die erhöhten Tierarztkosten nicht bezahlen. „Positiv ist lediglich, dass wir, sollten wir den Halter einer unkastrierten Katze definitiv ermitteln können, mittels Veterinäramt/Ordnungsamt eine Kastration durchsetzen können.“ Denn: „Jede einzelne herrenlose Katze stammt ursprünglich von einer Katze ab, deren Besitzer ihr Freigang ermöglicht hat, ohne sie vorher kastrieren zu lassen“, betont die Kreisverwaltung. Um „der Verantwortung des Menschen dem Tier gegenüber gerecht zu werden und Schmerzen, Leiden und Schäden in freilebenden Katzenpopulationen zu vermeiden“, sei die Kastrationspflicht zwingend notwendig. Der Kreistag stimmte einhellig für die Verlängerung der Verordnung.