Kreis Lippe. 60 Mitglieder plus Landrat zählt der lippische Kreistag. Kommunalpolitik ist ein Ehrenamt, und doch erhalten die Männer und Frauen monatlich Geld vom Kreis für ihre Arbeit im Kreistag und den Ausschüssen. Doch was genau bekommt ein Kreistagsmitglied monatlich? Ein Geheimnis ist die Aufwandsentschädigung, wie die Gelder offiziell heißen, nicht. Die „Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und deren Ausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen“ oder kurz Entschädigungsverordnung (EntschVO) NRW regelt das in Verbindung mit der Hauptsatzung des Kreises Lippe. Es soll der Deckung des persönlichen Aufwands für die ehrenamtliche politische Arbeit dienen. Monatliche Pauschale Jedes der 60 Kreistagsmitglieder bekommt eine monatliche Pauschale als „Ersatz für den Aufwand an Zeit und Arbeitsleistung im Zusammenhang mit dem Mandat“, wie es in der Hauptsatzung heißt. Wie viel das ist, regelt die EntschVO NRW, dabei geht es nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Kreises. Lippe hat 346.151 Einwohner (Stand August 2025). Macht (seit 1. Januar) 504,60 Euro monatlich (brutto). Der Betrag erhöht sich jährlich um zwei Prozent. Stellvertretende Landräte Landrat Meinolf Haase hat zwei Stellvertreter, die zusätzlich monatlich Geld für diese Aufgabe erhalten. Als erste stellvertretende Landrätin erhält Birgit Tornau (CDU) die dreifache Pauschale (1513,80 Euro), Kurt Kalkreuter (SPD), zweiter stellvertretender Landrat, bekommt den eineinhalbfachen Satz der Pauschale (756,90 Euro). Fraktionsvorsitz Im lippischen Kreistag sind zehn Parteien vertreten, doch nicht alle in Fraktionsstärke - eine Fraktion braucht hier mindestens drei Mitglieder, da der Kreistag aus mehr als 50 Mitgliedern besteht. So haben sich die FDP (Carsten Möller, Stephan Prinz zur Lippe) und die Freien Wähler (Ralf Ochsenfahrt) zur Fraktion „FDP/Freie Wähler“ zusammengeschlossen. Auch die Einzelmitglieder Henning Welslau (UKTM) und Paul Kuhlemann (Die Partei) wollen als „Die Gruppe“ zusammenarbeiten, sind zu zweit aber - wie Aufbruch C (Andreas Epp, Dr. Andreas Levermann) - keine Fraktion. Fraktionsvorsitzende erhalten den zweifachen Satz der Pauschale, also 1009,20 Euro. Vorsitzende von Fraktionen mit acht oder mehr Mitgliedern - hier CDU, SPD und AfD - erhalten den dreifachen Satz, also 1513,80 Euro. Und auch die Stellvertreter gehen nicht leer aus: Sie bekommen 756,90 Euro monatlich brutto (den eineinhalbfachen Satz der Pauschale). Doch was, wenn es keinen Vorsitzenden plus Stellvertreter, sondern eine Doppelspitze der Fraktion - so handhaben es die Grünen - gibt? Dann bekommen beide die Hälfte der Entschädigungen für den Vorsitzenden und den Stellvertreter. Vorsitz in Ausschüssen In seiner konstituierenden Sitzung hat der Kreistag die Bildung von zehn Ausschüssen plus Kreispolizeibeirat beschlossen. Die Vorsitzenden von Ausschüssen erhalten ebenfalls eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe der Vollpauschale: 504,60 Euro. Landesverbandsversammlung Zur Verbandsversammlung des Landesverbandes Lippe (LVL) gehören zehn Verbandsabgeordnete, die vom Kreistag Lippe delegiert werden. Die Mitglieder erhalten laut Pressestelle des LVL eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 332,90 Euro monatlich, der erste stellvertretende Verbandsvorsteher zudem 499,35 Euro, jeder weitere 332,90 Euro. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten 832,25 Euro extra. Verdienstausfall Kreistagsmitglieder, die für diese Aufgabe einen Verdienstausfall in Kauf nehmen müssen, sind hierfür laut EnschVO NRW ebenfalls zu entschädigen. Das gilt demnach für den entgangenen Arbeitsverdienst aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit und ist mindestens in Höhe eines Regelstundensatzes zu ersetzen, der der Höhe des Mindestlohns entspricht. Die Höhe kann darüber hinausgehend in der Hauptsatzung festgelegt werden, darf aber 84 Euro je Stunde nicht überschreiten. Auch Fahrtkosten können (nach dem Landesreisekostengesetz NRW) erstattet werden.