Detmold/ Horn-Bad Meinberg. Sie begingen Verbrechen im Stil von „Bonnie und Clyde“, fuhren dabei rückwärts mit dem Auto in Geschäfte, hinterließen eine Spur der Verwüstung und sackten Zigaretten, Werkzeuge oder anderes Diebesgut ein. Jetzt ist ein angeklagtes Duo vor dem Landgericht Detmold zu Haftstrafen verurteilt worden. Mehrere Anläufe waren nötig, bis der Prozess gegen den im Fokus stehenden Horn-Bad Meinberger (41) und seine gleichaltrige Mitangeklagte aus Bielefeld beendet werden konnte. Das Verfahren gegen einen zu Beginn ebenfalls auf der Anklagebank sitzenden Lagenser (41) - beim ersten Prozessstart im auffälligen Nadelstreifenanzug gekleidet - trennte die Kammer zuletzt ab. Der passte zwar optisch zum Gangsterdrama der späten 60er, muss sich aber künftig erheblich schwereren Vorwürfen vor dem hiesigen Landgericht stellen - mit denen die anderen beiden nichts zu tun haben. Laut Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth legten der angeklagte Horn Bad-Meinberger und die Bielefelderin nun umfassende Geständnisse ab. Zuvor hatte die Kammer auf Antrag der Staatsanwaltschaft etliche kleinere Vorwürfe - darunter Fahren ohne Fahrerlaubnis - eingestellt. Von den 47 Anklagepunkten blieben daher am Ende neun Vorwürfe übrig, die den Hauptangeklagten betreffen. Einbruchsfahrten mit hohem Schaden Am schwersten wiegen hier laut Wormuth die wiederholten Einbruchsaktionen, die der Horn-Bad Meinberger teils gemeinsam mit seiner Komplizin begangen hatte. Solo fuhr er unter anderem in die Eingangstür eines Baumarkts in Barntrup, zuletzt im Dezember 2024. Davor waren diverse Lotto-Geschäfte das Ziel. Dabei erbeutete er jeweils Diebesgut von bis zu 1000 Euro, der Sachschaden lag dagegen deutlich höher - teils bei knapp 20.000 Euro. Am Ende der Beweisaufnahme verurteilte die Große Strafkammer den geständigen Horn-Bad Meinberger daher unter anderem für neun solcher Einbruchsfahrten - also für Diebstahl, viermal in einem besonders schweren Fall - zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Das Urteil stimmt mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft überein, der Verteidiger wollte auf ein halbes Jahr weniger hinwirken. Der Angeklagte selbst soll ein Drogenproblem haben, weigerte sich im Verlauf der Verhandlung aber doch, sich psychiatrisch begutachten zu lassen. Möglicherweise aus Angst, die Umstände in einer forensischen Entziehungsanstalt nicht überstehen zu können, das vermutete Verteidiger Jerrit Schöll. Schwangerschaft als Wendepunkt Die Sucht führt nun auch dazu, dass die Kammer den Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils nicht außer Vollzug setzt. „Die Kammer geht davon aus, dass er bedingt durch seine Sucht direkt weitere ähnlich gelagerte Straftaten begehen würde“, erklärt Wormuth im Anschluss. Darüber hinaus verurteilte das Gericht die geständige Mitangeklagte wegen Diebstahls in vier Fällen und Betrugs zu anderthalb Jahren Haft - ohne Bewährung. Dieses Urteil deckt sich mit dem Antrag von Verteidiger Helmut Wöhler, die Staatsanwaltschaft plädierte dagegen auf zwei Jahre. Aktuell verbüßt die Bielefelderin bereits eine andere Haftstrafe. Obwohl sich beide Angeklagte während des Prozesses den ein oder anderen flirtenden Blick im Sitzungssaal zuwarfen, soll ihre „Bonnie und Clyde“-Partnerschaft eher auf krimineller Basis gestanden haben. Laut dem Landgerichtssprecher tauchte die Angeklagte während der Ermittlungen zunächst unter und flüchtete zu ihrem Partner. „Sie stellte sich erst, als sie von ihrer Schwangerschaft erfuhr.“ Das soll offenbar der Wendepunkt gewesen sein, um ihr Leben in den Griff zu bekommen. Das Kind wird das Licht der Welt wohl im Gefängnis erblicken.