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Bereitschaftsdienst der Feuerwehr ist Arbeitszeit

Bundesverwaltungsgerichts entscheidet zugunsten von Feuerwehrbeamten

Feuerwehr: Freizeit

für Überstunden - © Nachrichten
Feuerwehr: Freizeit für Überstunden (© Nachrichten)

Bielefeld/Leipzig. Sechs Feuerwehrleute aus Bielefeld haben einen beispielhaften Sieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht Leipzig entschied, dass die Beamten der Berufsfeuerwehr Anspruch auf Freizeitausgleich ihrer Überstunden in vollem Umfang haben. Ein Urteil, das auch andere Städte und Gemeinden aufhorchen lässt.

Es geht um Überstunden aus dem Zeitraum der Jahre 2002 bis 2006 und die Bewertung der Bereitschaftsdienste in der wöchentlichen Dienstzeit der Brandbekämpfer. Grundlage für die Entscheidung aus Leipzig ist die laut europäischem Recht wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, die für alle Arbeitnehmer gilt, egal ob Beamter oder Angestellter.

In den Jahren bis 2006 hatten die Bielefelder Feuerwehrbeamten wöchentlich regelmäßig 23 Stunden Volldienst und 31 Stunden Bereitschaftsdienst geleistet. Für die über 48 Stunden hinausgehende Zeit wollten sie vollen Freizeitausgleich haben. Zu Recht, wie das Gericht nun entschied.

Auf Bielefeld komme nun "ganz schön was zu", sagte die Rechtsamtsleiterin Ilona Schröter im Gespräch mit dieser Zeitung noch in Leipzig. Die Stadt wolle die Urteilsbegründung abwarten. Auch um zu sehen, ob das Gericht Empfehlungen mit auf den Weg gibt, wie und in welchem Zeitraum der Ausgleich erfolgen solle. Betroffen sind in Bielefeld 150 Feuerwehrleute und ihre noch nicht ausgeglichenen Überstundenkonten bis 2006. Seit 2007 werde in Bielefeld die Höchstarbeitszeit eingehalten, Überstunden würden entsprechend ausgeglichen – auch dank weiterer Feuerwehrleute.

Und dank alternativer Freizeitausgleichsmodelle, für die der damalige Innenminister Ingo Wolf (FDP) eine gesetzliche Grundlage geschaffen hatte. Denn in vielen Kommunen schoben Berufsfeuerwehrleute häufiger Dienst als erlaubt.

So haben 2009 auch Feuerwehrleute aus Berlin Überstunden vor dem Verwaltungsgericht eingeklagt, bekamen aber nur einen Bruchteil an Freizeitausgleich. Und die Stadt Bonn hat in diesem Jahr Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr ihre 27.000 Überstunden ausgezahlt. Die Auszahlung summierte sich auf 380.000 Euro.

In Hamburg klagen rund tausend Feuerwehrleute. Sie wollen Geld für 600.000 Überstunden. "Hamburg wird als Nächstes entschieden", sagt Rechtsamtsleiterin Schröter. "Und es sind auch andere Städte an unserem Urteil interessiert."

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