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Wird die Lange Straße in Lage zur Tempo-30-Zone?

Wolfgang Becker

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Stadteinwärts soll langsamer gefahren werden: Dafür setzen sich die Christdemokraten in ihrem Antrag ein, der am kommenden Donnerstag im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Feuerwehr behandelt wird.  - © Wolfgang Becker
Stadteinwärts soll langsamer gefahren werden: Dafür setzen sich die Christdemokraten in ihrem Antrag ein, der am kommenden Donnerstag im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Feuerwehr behandelt wird.  (© Wolfgang Becker)

Lage. Die CDU-Fraktion will mehr für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, Radfahrer und Fußgänger, tun. Deshalb beantragt sie die Prüfung ihres Vorschlags, das Tempo auf der Bundesstraße 66 beidseitig ab Ortseingang Lage bis zur „McDonald’s"-Kreuzung auf 30 Kilometer pro Stunde zu begrenzen. Der Vorschlag der Christdemokraten wird am nächsten Donnerstag, 6. Juni, im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ordnung beraten.

Die Diskussion in dem Gremium dürfte interessant werden, sieht die Stadtverwaltung doch die Situation in dem genannten Bereich ganz anders. Beginn ist um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des historischen Rathauses. Vorher findet an der Ecke Hermannstraße/Drosteweg eine Ortsbesichtigung statt.

Information

Erweiterung des "50er-Bereiches"

Der Kreis Lippe als Baulastträger und die Polizei sprechen sich auf der Pottenhauser Straße weitgehend für eine Beibehaltung der jetzigen Situation aus. Für vertretbar halten Polizei und Stadtverwaltung jedoch die Erweiterung des „50er-Bereiches" an der Eisenbahnbrücke. Aktuell darf auf der Pottenhauser Straße ab Ende der Ortsdurchfahrt bis 130 Meter vor der Haferbachbrücke 100 gefahren werden, ab dort bis zum Beginn der Ortsdurchfahrt Pottenhausen 70. Die Sichtweiten seien ausreichend. Auch sei der Wald am Straßenrand gelichtet worden.

„Auf der beschriebenen Strecke befindet sich eine Fußgängerüberquerung. Außerdem sind dort angrenzend Häuser zum betreuten Wohnen errichtet worden. Ein Fahrradweg besteht dort ebenfalls nicht", erklärt Ausschussvorsitzender Gerhard Wißbrock (CDU). Zusätzlich erhöhten derzeit viele Fahrzeugführer die Geschwindigkeit, wenn sie aus Richtung Kachtenhausen kommend die grün anzeigende Ampel an der „Wendt"-Kreuzung sähen.

Der Antrag bezieht sich auf die Bielefelder und Lange Straße in Fahrtrichtung Innenstadt, ab dem Beginn der Ortsdurchfahrt bis zur Kreuzung B 239. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 Kilometer pro Stunde. In diesem Streckenabschnitt sind für die Fußgänger beidseitig der Fahrbahn Gehwege vorhanden.

„Sichere Querungsmöglichkeiten bieten die Fußgängerlichtsignalanlage an der Hasselstraße, die Querungsinsel an der Schlüsselburg sowie die signalisierten Furten der Lichtsignalanlagen der Kreuzungen B 66 Lange Straße/K 5 Pottenhauser Straße und B 66 Lange Straße/B 239 Stauffenbergstraße", erläutert Fachbereichsleiter Zentraler Service und Ordnung Frank Rayczik. Fahrradfahrer müssten mit Ausnahme von Kindern die Fahrbahn benutzen.

Im November hatte die CDU auch beantragt, die Geschwindigkeit auf der Heßloher Straße von 70 auf 50 herabzusetzen, weil die Fahrbahn in einem sehr schlechten Zustand sei. Ferner sollte das Tempo auf der Pottenhauser Straße zwischen Ortseingang Pottenhausen und 50 Meter vor beziehungsweise hinter der Eisenbahnbrücke auf 70 Kilometer in der Stunde begrenzt werden. Die Reduzierung auf 50 solle bereits 50 Meter vor beziehungsweise bis 50 Meter nach der Eisenbahnbrücke erfolgen. Der Wald schränke die Sicht teilweise ein. Außerdem bestehe Wildwechsel.

Mit dem Zeichen „Radverkehr" werde vor der Kreuzung B 66 Bielefelder Straße/Hassel-/Dachsstraße auf den Sonderweg für Fußgänger und Radfahrer hingewiesen, entgegnet Rayczik. Ferner werde an diesem Knoten der überörtliche Radverkehr mittels Beschilderung auf die über die Hasselstraße verlaufende landesweite Radwegeführung geleitet. Der Fachbereichsleiter weist außerdem darauf hin, dass die Häuser an der B 66 zum betreuten Wohnen keine „Alten- oder Pflegeheime" seien und somit keine Berücksichtigung durch eine Regelung der Straßenverkehrsordnung fänden. Dagegen müsste Tempo 30 vor Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern eingerichtet werden.

Da es sich hier um die Bundesstraße 66 handle, sei auch von der Verwaltung das nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Anhörungsverfahren eingeleitet worden. Im Ergebnis hätten sich die Behördenvertreter von Polizei und Landesbetrieb Straßenbau NRW geschlossen gegen die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgesprochen, fasst Raycvzik zusammen.

Insbesondere sei aus der Auswertung der polizeilich erfassten Unfälle aus den letzten drei Jahren keine besondere Gefahrenlage erkennbar, welche eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde rechtfertige.

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