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CDU setzt sich für Ausweisung von neuem Grabeland in Lage ein

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Die Grabeflächen an der Schlüterstraße müssen geräumt werden. - © CDU Lage
Die Grabeflächen an der Schlüterstraße müssen geräumt werden. (© CDU Lage)

Lage. Für die CDU Lage ist das Thema „Grabeland“ wieder in den Fokus gerückt. „Denn die vor wenigen Jahren als Grabeland ausgewiesenen Flächen am Schlüterweg werden von der Stadt Lage jetzt als Ausgleichsflächen benötigt“, erklären die Christdemokraten in einer Pressemitteilung. Die Pächter seien aufgefordert worden, die Gärten bis April zu beseitigen.

Bürgerinnen und Bürger hätten die CDU darauf angesprochen, ob nicht an geeigneter anderer Stelle Grabeland ausgewiesen werden könne. „Gerade für Menschen, die keinen eigenen Garten haben, bietet das Pachten einer kleinen Parzelle die Möglichkeit, sich ihren Wunsch nach einem kleinen Stück Land zu erfüllen“, heißt es seitens der CDU.

Neue Flächen sollen gesucht werden

Im August 2020 sei die Ausweisung von Grabeland im Ausschuss für Klimaschutz und Umwelt auf Antrag der CDU beraten worden, denn die Stadt Lage hätte in den Jahren 2018 bis 2020 insgesamt drei Flächen, die in gewisser Form als Kleingarten bewirtschaftet worden waren, aufgelöst, erinnern die Christdemokraten. „Die Stadt Lage hat seinerzeit im Bereich des Schlüterwegs in der Nähe der Ottenhauser Straße Flächen angekauft, die seitdem als Grabeland genutzt werden - jetzt aber anderweitig genutzt werden sollen.“

In einem neuen Antrag nehme sich die Union nun des Themas an. Gemeinsam mit der Verwaltung wolle sie nach Lösungen suchen, um den Bedarf an Grabeland zu erfüllen. Auch wolle die CDU die seinerzeitige Idee erneut prüfen, ob mit städtischer Unterstützung die Gründung eines Kleingartenvereins in Lage möglich sei. Voraussetzung sei natürlich, dass geeignete Flächen gefunden werden.

Zum Begriff Grabeland:

Grabeland ist hobbygärtnerisch genutztes Land, das zum Beispiel von Gemeinden parzellenweise befristet gepachtet werden kann. Das Aufstellen von Gartenlauben ist nicht erlaubt. Grabeland dient meistens nur einer vorübergehenden Nutzung, weil langfristig eine andere Nutzungsart des Geländes geplant ist. Grabeland ist kein Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.

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