Lage/Minden. Das Verwaltungsgericht Minden hat den Eilantrag der AfD abgelehnt. Uwe Detert (AfD) würde demnach nicht am 14. September auf dem Wahlzettel stehen. Doch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Detert bleibt die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. Dafür hätte er zwei Wochen Zeit. Rückblick: Erst hatte der Wahlausschuss in Lage entschieden, dass es Zweifel an der Verfassungstreue Deterts gibt. Dann hatte die AfD Beschwerde eingelegt, mit der sich der Wahlausschuss des Kreises Lippe beschäftigte. Auch dieser entschied, Detert nicht als Bürgermeisterkandidat zuzulassen. Daraufhin verfasste ein Rechtsanwalt der AfD einen Eilantrag, den das Verwaltungsgericht in Minden jetzt als unzulässig abgelehnt hat. „Wahlen haben eine herausragende Bedeutung, sie sollen geordnet stattfinden können“, erklärt eine Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts Minden. Das alles sei im Kommunalwahlgesetz geregelt. „Kein offensichtlicher Fehler“ Das bedeute nicht, dass ein Eilantrag grundsätzlich abgelehnt werde. Es gebe eine Ausnahme, dann nämlich, wenn etwas im Verfahren offensichtlich falsch war, es zum Beispiel formale Fehler gegeben, der Wahlausschuss sachfremde Argumente vorgebracht oder aber einen unwichtigen Sachverhalt angeführt hätte, um eine Kandidatur Deterts zu verhindern. Bei der Begründung für Deterts Ausschluss von der Bürgermeisterwahl habe es laut Verwaltungsgericht aber keinen offensichtlichen Fehler gegeben. Gericht schaut sich Posts an Wie berichtet, hatten Bündnis 90/Die Grünen diverse Posts aus 2023/24 gesammelt, die auf unterschiedlichen Plattformen im Internet von Detert geteilt wurden. Detert selbst hatte sich davon nicht distanziert, aber darauf hingewiesen, dass er sie selbst nicht verfasst habe und seine Verfassungstreue keinesfalls in Frage stehe. Aus Sicht der AfD reichten Zweifel daran auch nicht aus, Detert von der Kandidatur auszuschließen. Das Verwaltungsgericht in Minden hatte sich drei Posts näher angeschaut und stärkte den Wahlausschüssen den Rücken. „Es ging darum, zu bewerten, ob die Zweifel tragen können“, so die Pressesprecherin. Bei den Posts sei es inhaltlich um Zigeunersauce und „Gesindelketchup“ gegangen, die ehemalige Bundeskanzlerin, die von Rothschild ausgebildet worden sei, und die Aussage, die BRD sei kein souveräner Staat. AfD hat kurze Frist für Beschwerde Die Zweifel der Wahlausschüsse fußten nach Ansicht des Gerichts auf Hinweisen zum Antiziganismus, also Rassismus, der sich gegen Sinti und Roma richtet, Antisemitismus und auf die Rhetorik der Reichsbürger. Eine Möglichkeit bleibt Uwe Detert vor der Wahl noch. Er kann innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Verwaltungsgerichtsentscheids das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster einschalten und Beschwerde einlegen. Eine Nachfrage der LZ beim OVG ergibt, dass noch keine Beschwerde eingereicht wurde. Zum Eilantrag in Richtung Minden hatte die AfD auf Nachfrage geantwortet, dass sie sich zu dem gesamten Verfahren nicht öffentlich äußern wolle. Klage möglich Der Vorsitzende des Wahlausschusses in Lage, Thorsten Paulussen, hat die Mitglieder des Wahlausschusses am Donnerstag sowie die Vertrauenspersonen über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden informiert. Die Wahlvorbereitungen laufen laut Stadt weiter wie bisher. Bleibt die Frage, wie es nach der Wahl weitergehen könnte, wenn Detert ausgeschlossen bliebe. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses könnte er Einspruch gegen die Gültigkeit einlegen. Dann würde in Lage ein Ausschuss bestimmt, der ebenso wie die Wahlausschüsse generell, paritätisch besetzt sein müsste. Dieser würde mit der Vorprüfung beauftragt, die Entscheidung würde der neue Rat treffen. Dagegen könnte die AfD dann gegebenenfalls klagen. Transparenzhinweis: Der Text wurde mit der Information ergänzt, dass bislang noch keine Beschwerde beim OVG Münster eingegangen ist.