Lemgo. Die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, wirft ihre Schatten voraus. Die Stadt Lemgo weist nun in einer Mitteilung darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen ab sofort beantragt werden können.
Wählen kann in Lemgo nur, wer in das Wählerverzeichnis der Alten Hansestadt Lemgo eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Automatisch eingetragen sind alle Wahlberechtigten, die bis zum 12. Januar mit Hauptwohnsitz in Lemgo gemeldet waren. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher ist, das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23. November 2024, in Deutschland seine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhält.
Benachrichtigung bis 2. Februar
Die Wahlberechtigten sollen bis spätestens Sonntag, 2. Februar, eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Für die Wähler, die nicht am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr in ihr Wahllokal gehen möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Briefwahlantrag (Wahlschein).
Die Briefwahlunterlagen können bereits jetzt schriftlich, per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, über die Internetseite der Stadt www.lemgo.de, per E-Mail an wahlen@lemgo.de oder per Fax unter Tel. (05261) 2135215, nicht jedoch telefonisch beantragt werden.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Schmiedeamtshaus, Marktplatz 4, Eingang Papenstraße in Lemgo und öffnet ab Montag, 27. Januar, jeweils montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 17 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr. Zusätzlich ist an den Samstagen 8. und 15. Februar von 8 bis 12 Uhr sowie letztmalig am Freitag, 21. Februar von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Im Briefwahlbüro ist auch eine persönliche Beantragung möglich. Für Nachfragen steht das Briefwahlbüro unter Tel. (05261) 213-260 ab Dienstag, 21. Januar, zur Verfügung.
Stimmzettel ab dem 7. Februar
Die Stimmzettel stehen aufgrund der Einhaltung gesetzlicher Fristen aber erst ab Freitag, 7. Februar, zur Verfügung, sodass vorher nur Anträge angenommen, jedoch keine Wahlunterlagen ausgegeben werden können. Weitere Auskünfte erteilen Andreas Fritz unter Tel. (05261) 213-203 und Miriam Wüstenbecker unter Tel. (05261) 213-201.
Von Montag bis Freitag, 3. bis 7. Februar, besteht außerdem zu den regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in der Abteilung Wahlen, Lemgoer Rathaus, Zimmer 333, Marktplatz 1, aus Datenschutzgründen allerdings nur in die eigenen Daten.