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Alles wegen Briefmarken: Lemgoer verzweifelt fast am Zollamt

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Ein Umschlag, der es in sich hatte: Briefmarken aus der Schweiz. Aber: Die Bestimmungen beim Zoll sind "beinhart". - © Axel Bürger
Ein Umschlag, der es in sich hatte: Briefmarken aus der Schweiz. Aber: Die Bestimmungen beim Zoll sind "beinhart". (© Axel Bürger)

Lemgo. Seit Jahrzehnten bezieht Werner Kloppmann, in Lemgo lange auch Leiter des Tiefbauamtes, Briefmarken aus der Schweiz. Jetzt sorgte die Einfuhrumsatzsteuer beim Pensionär für eine sehr „theoretische“ Begegnung mit dem deutschen Zoll; genauer dem Zollamt in Lemgo.

Kloppmann: „Ein Zollbeamter erklärte mir, eine einfache Angabe der Schweizer Postverwaltung über den Wert der Briefmarken - auf dem Aufkleber stand 80 Schweizer Franken - reiche nicht. Es müsse eine Rechnung außen auf dem Umschlag befestigt sein. In Folge musste ich den Umschlag in seinem Beisein öffnen und er kontrollierte grob den Wert. Ich musste außerdem mittels der vorher übersandten Rechnung und meines Kontoauszugs den Wert belegen und beweisen, dass ich die Sendung vorab bezahlt hatte. Anschließend wurden noch eine dreiseitige Einzelzollanmeldung und eine Quittung über die zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer gefertigt. Das Ganze kostete den Zollbeamten fast eine halbe Stunde und mich sechs Euro.“

Schweizer Zoll hat keine Erklärung

Kloppmann zeigte sich irritiert, denn im letzten Jahr verlangte ein Postzusteller bei seiner Lieferung aus der Schweiz sieben Prozent Einfuhrumsatzsteuer sowie eine Zustellgebühr. Um diese zu sparen, habe er bei der Post die Hinterlegung zur Abholung im Lemgoer Zollamt beantragt. Und dachte sicherlich, dass das ein einfacher Aufenthalt wird. Pustekuchen.

Nach dem Termin im Zollamt wollte der Briefmarkenfreund wissen, ob das nicht einfacher gehe, und schrieb der Schweizer Post. Kloppmann: „Meine Frage galt dem Kontakt Schweiz-Deutschland, also ob die Schweizer nicht mit dem deutschen Zoll klären könnten, wie sie künftig verfahren sollen, damit alles schneller zu belegen sei.“ Die Post in Bern schrieb auch zurück. Tenor: Es sei nicht erklärbar, warum der Deutsche Zoll die Rechnungskopie verlange, da diese Daten dem Zoll elektronisch zugänglich seien.

Zeitersparnis nahezu ausgeshchlossen

Die LZ wollte natürlich wissen, ob hier der „Amtsschimmel“ munter wiehert und die Zollbestimmungen den Lemgoern im Amt keine andere Möglichkeit lassen. Das zuständige Hauptzollamt in Bielefeld holte „sehr weit“ aus und kommentierte den Fall wie folgt (in Auszügen): Grundsätzlich gelte - eingehende Pakete aus Nichtunionsländern werden durch die DHL als Vertreter des Empfängers bei der Eingangszollstelle angemeldet. Dafür erhebt die DHL eine Auslagenpauschale von sechs Euro und natürlich die Einfuhrabgaben. Die Freigrenze für Warensendungen kommerzieller Art bis zu einem Wert von 22 Euro sei seit dem Juli 2021 entfallen. Wer die DHL umgehe, komme selbst zum Zollamt.

Zum Aufenthalt im Lemgoer Zollamt hieß es: Ohne Wartezeit dauert diese persönliche Zollanmeldung in der Regel tatsächlich mindestens 30 Minuten. Alternativ könne die „mündliche“ Zollanmeldung auch mittels der „eZoll-App“ direkt von zu Hause abgegeben werden. Ralf Wagenfeld, Mitarbeiter der Öffentlichkeitsarbeit im Hauptzollamt Bielefeld: „Dadurch spart der Empfänger zwar etwas Zeit bei der Abholung, weil die Waren in der Zwischenzeit beim Zollamt abgefertigt werden können und der Abgabenbescheid dann schon erstellt ist. Andererseits braucht der Anmelder, wenn er unerfahren ist, für die Eingabe der Daten länger als die Beschäftigten im Zollamt. Eine Zeitersparnis ist somit nahezu ausgeschlossen.“

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