Lemgo/ Detmold. Der Fall hat bei Menschen lippeweit Aufsehen erregt: Mit einer Eisenstange erschlug ein Jäger im Juni ein offenbar verletztes Waschbärenjunges am helllichten Tag in der Lemgoer Innenstadt. Der Vorfall ereignete sich in einem Traufgang gegenüber vom Hexenbürgermeisterhaus. Tierschützer erstatteten daraufhin Anzeige. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Detmold die Ermittlungen gegen den beschuldigten Jäger eingestellt. Laut Staatsanwalt Alexander Görlitz, Sprecher der hiesigen Ermittlungsbehörde, gibt es zwei Gründe, weshalb sich der Jäger mit dem Erschlagen des Waschbären nicht strafbar gemacht. Zum einen sei der Waschbär eine invasive Art, erklärt Görlitz, die nach EU-Verordnung auch in von Menschen bewohnten, also sogenannten befriedeten Bezirken gejagt und getötet werden dürfe. Kein Verstoß gegen Tierschutzgesetz? Daneben liegt aus Sicht der Staatsanwaltschaft kein Verstoß nach dem Tierschutzgesetz vor. Darin ist geregelt, dass ein Wirbeltier nicht ohne Grund getötet werden darf. Bei dem Lemgoer Fall soll es sich um ein sterbendes Tier gehandelt haben. Der betroffene Jäger hatte den Sachverhalt glaubhaft dargestellt, sagt Görlitz. „Das Jungtier war schwer verletzt, zeigte keinen Fluchtinstinkt und auch sonst keine Reaktion.“ Den Waschbären zu erlösen, sei daher die richtige Entscheidung und kein strafbares Verhalten gewesen. Auch wenn der Schlag mit der Eisenstange auf zufällig vorbeilaufende Dritte möglicherweise brutal gewirkt haben könnte, habe sich der betroffene Jäger richtig verhalten. „Die Art und Weise, wie er es gemacht hat, gilt als waidgerechte Form“, erklärt Staatsanwalt Görlitz. Es sei erlaubt, Tiere „bis zur Größe eines Feldhasen“ mit einem ausreichend festen Kopfschlag zu töten. Dazu müsse man nur einen geeigneten Gegenstand einsetzen. „Eine 400 Gramm schwere Eisenstange gilt hier als geeignetes Werkzeug“, sagt Görlitz. Der betroffene Jäger war zudem als Waschbärenbeauftragter mit spezieller Ausbildung ganz offiziell vom Kreis Lippe bevollmächtigt, die Tiere auch in bewohnten Gebieten zu jagen und zu töten, darauf weist Jochen Rath, Sprecher der Kreisjägerschaft Lippe, nochmals hin. Wachbärenbeauftragter mit spezieller Ausbildung Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist aus Sicht der Jäger ein Muss. „Wir haben mit keinem anderen Ergebnis gerechnet und bedanken uns bei den Behörden für die vertrauensvolle Zusammenarbeit“, sagt Rath. Den lippischen Jägern ist es darüber hinaus wichtig zu betonen, dass es wohl keine direkten Augenzeugen des Erschlagens gegeben hatte. Das versuche man in bewohnten Gebieten natürlich zu vermeiden, auch wenn es nicht immer möglich sei, sagt Rath. Im konkreten Fall hatte das Museum die Feuerwehr gerufen, weil das Jungtier offenbar vom Dach gefallen und schwer verletzt auf der Straße gelegen hatte. Diese zog dann den für den Kreis Lippe zuständigen Waschbärenbeauftragten hinzu. Der Rest ist Geschichte. Tierschützerin ist sauer Marianne Rautenberg vom Tierschutzverein „Unsere Hände für viele Pfoten“ bewertet die Einstellung des Verfahrens anders als die Jägerschaft. Sie hatte die Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz selbst gestellt, erfuhr daher Ende August über ein Schreiben von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Für Rautenberg ist es ein Unding. Sie sagt: „Unser Tierschutzgesetz wurde solange novelliert, bis auch derartige Tötungsmethoden salonfähig werden konnten.“ Dabei setzt die Kommunalpolitikerin aus Lage den „Schutz“ im Tierschutzgesetz in Anführungszeichen. Es sei inzwischen das Papier nicht wert, auf dem es stehe. Rautenberg verweist darauf, dass fast zeitgleich das „Kasseler Waschbärprojekt“ gestoppt worden sei, „auf Intervention des Hessischen Landesjagdverbandes“. Kern des Pilotprojekts sollte die Sterilisierung der Tiere sein, um ihre Fortpflanzung zu verhindern und so die Population langfristig zu reduzieren. Dass mit dem Projektende dem Tierschutz ein weiterer Stein in den Weg gelegt worden sei, ist für Rautenberg bitter. „Im Moment ist da nichts als ganz viel Frust“, sagt sie.