Kreis Lippe/Lemgo. Er hatte das Amt des Vorsitzenden eines Kita-Fördervereins in Lemgo kaum inne, schon legte er los, das dazugehörige Konto zu plündern. Knapp 7000 Euro hat ein Lemgoer (41) so zwischen November 2023 und März 2024 für eigene Zwecke abgezwackt - auch, um Rechnungen für sein Online-Spiel zu begleichen. Jetzt muss der einschlägig vorbestrafte Mann dafür in Gefängnis. Trotz Geständnis hält das Schöffengericht nichts anderes für angemessen. Denn obwohl der Vater von zwei Kindern bei seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht Lemgo nichts beschönigt und alle Anklagepunkte einräumt, wiegen die Taten und seine Vorgeschichte schwer. Aus den Gesichtern der Prozessbeteiligten lässt sich Entsetzen ablesen. „Sie haben Geld, was für Kinder bestimmt war, verzockt“, sagt der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Florian Hobbeling. Er scheint es selbst kaum glauben zu können. Geld von Kindern abgezweigt „Ich finde es erschütternd, was Sie gemacht haben“, sagt Hobbeling. „Was glauben Sie, was für ein Vorbild Sie sind, wenn ihre Kinder das später realisieren?“ Die Antwort des Angeklagten fällt kurz aus. „Kein Gutes“, sagt er und blickt nach unten. Diese Erkenntnis kommt zu spät. Letztendlich folgt die Kammer dem aus Sicht des Richters „gütigen Antrag“ von Staatsanwältin Carolin Neumann. Der Lemgoer wird daher wegen gewerbsmäßiger Untreue in 19 Fällen sowie Betrugs zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt - ohne Bewährung. Außerdem soll er dem Kita-Förderverein das Geld zurückzahlen. Die Tat wegen Betruges bezieht sich auf rund 1200 Euro Unterstützungsleistungen vom Arbeitsamt, die der Angeklagte unter dem Vorspielen falscher Tatsachen bekommen hatte. Weil er nicht angab, zwischenzeitlich einen Vollzeit-Job zu haben, sondern nur von Nebeneinkünften sprach, bekam er weiterhin Geld, das ihm nicht zustand. Inzwischen ist die Summe wieder abbezahlt. Weiteren Schulden stehen noch aus. Die spielen beim Prozess aber keine Rolle. Kammer denkt „keine Sekunde“ an Bewährungsstrafe Eine Bewährungsstrafe hält die Kammer für „keine Sekunde“ für möglich, zu viel spräche gegen den Angeklagten. Die kriminelle Energie, mit dem der damalige Vereinsvorsitzende einfach Geld einbehalten hat, von dem eigentlich ein Spielgerät hätte bezahlt werden sollen, sei nicht ohne. Dazu ist der Mann mehrfach wegen anderer Vermögensdelikte vorbestraft, dreimal musste seine Bewährung sogar widerrufen werden. Eine positive Sozialprognose erkennt trotz Ehefrau und Kindern weder die Kammer noch die Staatsanwältin. Im Gerichtssaal erklärt der 41-Jährige, er habe sich durch seine Taten nicht bereichern wollen. „Es war keine schöne Zeit, keine gute Zeit, uns drohte der Wohnungsverlust, die Stromabschaltung“, sagt der Lemgoer. „Eigentlich wollte ich nur verhindern, dass meine Kinder ohne Strom dasitzen.“ Einen größeren Betrag von mehr als 2000 Euro habe er daher dazu genutzt, um kurz vor Weihnachten 2023 die Nachzahlung der Stadtwerke zu begleichen. Lesen Sie auch: Versäumnisurteil - Mutmaßliche Mietnomaden erscheinen erneut nicht vor Lemgoer Gericht Aber das ist eben nicht alles. Nachweislich nutzte er das Geld auch, um Hunderte Euro für seine Online-Spiele auszugeben. Das Gericht stellt die finanziellen Motive nicht völlig in Abrede, aber diese erklärten eben nicht, weshalb der Angeklagte weitermachte - und nicht aufhörte. „Sie haben in einer rasenden Geschwindigkeit das Konto abgeräumt“, meint Hobbeling. Rechnungen für Kita-Spielgerät nicht gezahlt Dem Kassenwart fielen die Unstimmigkeiten irgendwann auf, sagt er aus, weil die Rechnung von 6000 Euro für ein Spielgerät nicht bezahlt wurde, obwohl das Konto am Ende leer war. Schlussendlich übernahm der Träger die Rechnung. Man müsse sich vor Augen führen, erklärt Richter Hobbeling, was die Tat auch für den Rest des Vorstands bedeutet hätte, der zwischenzeitlich ebenfalls in Misskredit gestanden habe. Zu keiner Zeit habe der Angeklagte die Chance genutzt, sich vor die Mitglieder zu stellen und seine Fehler zugegeben. Während der Ermittlungen schwieg er der Polizei gegenüber, sein Kind nahm er von der Kita. Dabei hätte er anbieten können, zumindest etwas zurückzuzahlen, findet der Richter. Aber auch das blieb aus. Der Angeklagte sagt, das sei finanziell nicht möglich gewesen. Er sei aber bereit, den Schaden abzutragen. Das muss er auch. Staatsanwältin Neumann erkennt anhand des Verhaltens des Angeklagten keine aufrichtige Reue und versteht auch nicht, weshalb er in den vergangenen anderthalb Jahren keinen Job angetreten habe. Erst kurz vor Prozessbeginn soll er eine telefonische Zusage für einen Job als Kraftfahrer bekommen haben. Ein zeitlicher Zufall, der vor Gericht häufiger passiert, kommentiert der Vorsitzende Richter. Letztendlich reicht aber auch das nicht aus. Verteidiger will Urteil nicht akzeptieren Zudem sei die Schadenshöhe von 7000 Euro für einen Kita-Förderverein mehr als enorm. „Stellen Sie sich vor, wie viele Waffeln man dafür backen muss?“ Auch wenn die Ehefrau nach Angaben des Angeklagten durch Depressionen vorbelastet sei und die Kinder (2 und 5 Jahre alt) noch klein sind, ziehe die Familie als Argument gegen die Haftstrafe nicht. Dass er seine Frau nicht allein lassen könne, hätte ihm vor den Taten einfallen sollen, meint der Vorsitzende. „Sie haben sich bei den Kleinsten bedient“, sagt Hobbeling. „Sie müssen ins Gefängnis gehen und für ihre Taten büßen. Das haben die Kinder verdient.“ Verteidiger Karsten Klein sieht das anders. Er beantragt daher 20 Monate Haft auf Bewährung - und will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.