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Missbrauch auf Campingplatz: Verfahren gegen einen Beschuldigten eingestellt

Janet König

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Die Parzelle des mutmaßlichen Haupttäters Andreas V. auf dem Camingpaltz in Lügde-Elbrinxen. - © Archivfoto: Vera Gerstendorf-Welle
Die Parzelle des mutmaßlichen Haupttäters Andreas V. auf dem Camingpaltz in Lügde-Elbrinxen. (© Archivfoto: Vera Gerstendorf-Welle)

Lügde/Steinheim. Das Verfahren gegen einen Beschuldigten im Missbrauchsfall von Lügde ist eingestellt worden. Der 68-jährige Steinheimer stand im Verdacht, seine Tochter dem Hauptbeschuldigten Andreas V. immer wieder anvertraut zu haben, obwohl die damals Elfjährige von sexuellen Übergriffen berichtet hatte. Der Tatverdacht erhärtete sich jedoch nicht, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt mit. Damit sinkt die Zahl der Beschuldigten auf sieben.

Zwar hatte der 68-jährige Vater gegenüber der LZ zugegeben, dass seine damals elfjährige Tochter ihm von sexuellen Übergriffen durch Andreas V. erzählt hatte, eine Rolle spiele diese Aussage laut Staatsanwaltschaft für die Aufnahme eines Strafverfahrens jedoch nicht. Es hätte keine Anhaltspunkte gegeben, dass Andreas V. bei den von der heute 39-jährigen Zeugin geschilderten sexuellen Handlungen Gewalt oder Drohungen anwandte. Daneben seien die mutmaßlichen Übergriffe inzwischen verjährt, das hat die Prüfung der Detmolder Staatsanwaltschaft ergeben.

Taten sind verjährt

Insbesondere bei sexuellem Missbrauch von Kindern sei es kompliziert, die genauen Verjährungsfristen auszurechnen, erklärt Oberstaatsanwalt Ralf Vetter. Diese müssten immer individuell und mit Blick auf die aktuelle Gesetzeslage zum Tatzeitpunkt berechnet werden. „In diesem konkreten Fall hätten die Taten im Jahr 2007 angezeigt werden müssen", sagt Vetter. Bei schweren Sexualdelikten sei die Verjährungsfrist für gewöhnlich deckungsgleich mit dem höchsten zu erwartenden Strafmaß bei einer Verurteilung des Täters – bei Kindesmissbrauch seien das bis zu zehn Jahre. Daneben gebe es eine weitere Besonderheit, erklärt Vetter: „Gewöhnlich beginnt die Verjährungsfrist mit Beendigung der Tat, bei Kindesmissbrauch ist das anders." Damit mutmaßliche Täter nicht davonkommen, weil minderjährige Opfer sich nicht trauen auszusagen, ruht die Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Erst danach beginnt die Zeit abzulaufen.

Diese Regelung gelte seit einer Gesetzesänderung 2015, davor habe der Fristablauf nur bis zum 18. Lebensjahr eines Geschädigten geruht. Da in diesem konkreten Fall die Verjährungsfrist zur mutmaßlichen Tatzeit nach der alten Gesetzeslage inzwischen abgelaufen wäre, greife jedoch die neue Rechnung nicht. Allein die dazugehörigen Ausführungen habe die Staatsanwaltschaft auf vier Seiten niedergeschrieben.

Die 39-jährige Lügderin, deren Familie über viele Jahre selbst einen Stellplatz auf dem Campingplatz hatte, ist von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft enttäuscht – und sogar wütend. „Andreas hat mir damals immer eingeredet, mir würde eh niemand glauben", sagt die vierfache Mutter.

„Ich habe gehofft, mein Vater zieht jetzt endlich Konsequenzen daraus, dass er mich im Stich gelassen hat." Der 68-Jährige sei über viele Jahre mit Andreas V. befreundet gewesen. Als seine Tochter mit elf Jahren vom Missbrauch durch seinen langjährigen Freund erzählt habe, will er dem Dauercamper eine Ansage gemacht haben – mehr habe er nach eigenen Angaben nicht tun können. Für seine Tochter sei der Albtraum jedoch weitergegangen, sagt die inzwischen 39-Jährige. Sie will den Kontakt zu ihrem Vater nun endgültig abbrechen.

Alle Artikel zum Missbrauchsfall Lügde finden Sie hier.

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