Detmold. Mit der Anklageschrift gegen Andreas V. und Heiko V. hat das Detmolder Landgericht auch Terminvorschläge verschickt. Demnach könnte der Prozess am 27. oder 28. Juni starten. „Die Vorschläge sind an alle Prozessbeteiligten rausgegangen, allerdings haben wir noch keinerlei Feedback", sagt Landgerichtssprecher Wolfram Wormuth.
Damit der Prozess gegen alle drei in U-Haft sitzenden Beschuldigten gemeinsam starten kann, müsste die Anklageschrift gegen Mario S. bis spätestens Ende kommender Woche beim Landgericht eingehen, so Wormuth. „Wenn das nicht klappt, müsste im schlimmsten Fall gesondert gegen Mario S. verhandelt werden," sagt der Landgerichtssprecher. Das möchten alle Beteiligten vermeiden, schließlich müssten sonst möglicherweise Opfer erneut aussagen und Zeugen neu gehört werden. Zunächst seien Termine für drei Monate angedacht.
Nach Vorstellung des Landgerichts könnte wöchentlich jeweils donnerstags und freitags verhandelt werden. Auch Oberstaatsanwalt Ralf Vetter hält die Einschätzung der Kammer für realistisch. „Ich bin ein Freund von ambitionierten Fristen", sagt Vetter. Sollte es bei den übrigen fünf Beschuldigten, gegen die unter anderen wegen Beihilfe, Missbrauch und Strafvereitlung ermittelt wird, noch zu Anklagen kommen, gebe es neue Strafverfahren. „Alles andere würde den Prozessrahmen sprengen", sagt Vetter.
Darüber hinaus entscheidet sich laut Staatsanwaltschaft am Freitag, 24. Mai, bei einem Haftprüfungstermin vor dem Detmolder Landgericht, ob der 49-jährige Heiko V. aus Stade vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen wird.