Das Arbeitsgericht hat nun die Entscheidung nach einer feucht-fröhlichen Weihnachtsfeier bestätigt und schätzt den Übergriff als sexuelle Belästigung ein.
Urteil
Fristlose Kündigung für Zungenkuss: Frau verliert in Bielefeld ihren Job

Das Arbeitsgericht hat nun die Entscheidung nach einer feucht-fröhlichen Weihnachtsfeier bestätigt und schätzt den Übergriff als sexuelle Belästigung ein.