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Lügder Schüler lernen sicheren Umgang mit E-Scootern

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Die Gefährdung durch Alkoholkonsum wurde mit einer Rauschbrille auf einem E-Scooter-Simulator nachgestellt. - © Johannes-Gigas-Schule
Die Gefährdung durch Alkoholkonsum wurde mit einer Rauschbrille auf einem E-Scooter-Simulator nachgestellt. (© Johannes-Gigas-Schule)

Lügde. Was für die Fünft- und Sechstklässler die „Busschule“ ist, ist für die Zehntklässler die „E-Scooter-Schulung“. In beiden Fällen geht es um die Sicherheit der Johannes-Gigas-Schüler im Straßenverkehr. Erstmals waren nun die beiden Polizeibeamtinnen Annabell Wiechers und Tanja Jobst für die „Großen“ in der Schule, um sie für die Nutzung der beliebten E-Scooter fit zu machen, heißt es in der Pressemitteilung der Schule.

Bei der Schulung ging um rechtlichen Grundlagen, allgemeine Verhaltensregeln, aber auch um Promillegrenzen und um die Strafen bei Verstößen gegen das geltende Recht. Bei der Handynutzung während der Fahrt seien schon mal 100 Euro fällig, teilten die Polizistinnen den Schülern mit. „Genau wie am Steuer eines Autos, denn E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und keine Fahrräder“, erklärte Annabell Wiechers. Beeindruckend und zugleich beängstigend sei die Zahl der verletzten E-Scooter-Fahrer gewesen: Während in der allgemeinen Unfallstatistik etwa zehn Prozent Verletzte auftauchen, liegt die Zahl bei den E-Scooter-Fahrern bei 70 bis 80 Prozent.

Kein Alkohol und keine Drogen

Daher wurden die Schüler über die Gefahren aufgeklärt. Besonders die Gefährdung durch Alkoholkonsum wurde thematisiert und mit einer Rauschbrille nachgestellt. Die Mädchen und Jungen konnten ihre Reaktion auf einem E-Scooter-Simulator mit und ohne Rauschbrille testen. Das Ergebnis sei durchaus ernüchternd gewesen, schreibt die Schule. Und mit der Rauschbrille Münzen aufzuheben oder eine Kette in eine Pylone zu bugsieren, sei alles andere als simpel gewesen. „Deshalb gilt für euch 0,0 Promille – wie beim Autofahren“, forderte Tanja Jobst die Zehntklässler zu verantwortungsbewusstem und damit sicherem Verhalten auf. Und fügte hinzu: „Auch beim Cannabis gibt es Grenzen. Er ist lange nachweisbar, da er sich im Körper kaum abbaut.“ Deshalb gelte: Kein Cannabiskonsum im Straßenverkehr.

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