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Oerlinghauser schlug beim Sex zu - Opfer leidet immer noch

Gunther Held

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Dem Angeklagten aus Oerlinghausen war die Tat eines versuchten Mordes vorgeworfen worden. Verurteilt wurde er aber wegen gefährlicher Körperverletzung. Neben dem Angeklagten sitzt sein Verteidiger Helmut Wöhler. - © Gunther Held
Dem Angeklagten aus Oerlinghausen war die Tat eines versuchten Mordes vorgeworfen worden. Verurteilt wurde er aber wegen gefährlicher Körperverletzung. Neben dem Angeklagten sitzt sein Verteidiger Helmut Wöhler. (© Gunther Held)

Der Mann wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Tatbestand des versuchten Mordes kann nicht nachgewiesen werden. Das Opfer erhält Schmerzensgeld.

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