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Gerichtsurteil

Oerlinghauser schlug beim Sex zu - Opfer leidet immer noch

Dem Angeklagten aus Oerlinghausen war die Tat eines versuchten Mordes vorgeworfen worden. Verurteilt wurde er aber wegen gefährlicher Körperverletzung. Neben dem Angeklagten sitzt sein Verteidiger Helmut Wöhler. - © Gunther Held

Der Mann wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Tatbestand des versuchten Mordes kann nicht nachgewiesen werden. Das Opfer erhält Schmerzensgeld.

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