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Oerlinghauser wird wegen Vergewaltigung der Ehefrau verurteilt

Drei Jahre Haft für 47-Jährigen - Tonmitschnitt als Beweis

veröffentlicht

Detmold (aga). Das Landgericht Detmold hat am Dienstag einen Oerlinghauser wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung der Ehefrau zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Tonmitschnitt der Tat gehörte zu den Beweisen, die das Gericht überzeugten.

"Wir können die Augen nicht vor dieser Indizienkette verschließen", stellte Richter Michael Reineke fest. Damit bezog er sich auf den Camcorder, den das Opfer während der Tat hatte einschalten können. In der Bewertung des Tonmitschnitts sah das Gericht die Schilderungen der Frau bestätigt.

Außerdem habe der Angeklagte bestritten, überhaupt gewalttätig gewesen zu sein. "Die Aufzeichnung spricht eine deutliche Sprache", so Reineke. Ärztliche Atteste dokumentierten Verletzungen des Opfers.
Für Oberstaatsanwalt Diethard Höbrink stand die Schuld des Angeklagten fest. Die Geschädigte habe sich nicht verunsichern lassen und in mehreren Vernehmungen Widersprüche aufgeklärt. Er forderte eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten. Rechtsanwalt Philipp Pröbsting schloss sich als Nebenklagevertreter dem Strafantrag an.

Die Indizien reichten Rechtsanwalt Andreas Scharmer, der den Oerlinghauser vertrat, nicht aus. Er plädierte auf Freispruch. Die Frau habe Aspekte des Tat
hergangs sehr unterschiedlich geschildert. Seiner Ansicht nach hätte der Tonmitschnitt nicht als Beweismittel zugelassen werden dürfen. Gegen die Frau reichte er eine Strafanzeige wegen dieses Mitschnitts ein, der seiner Ansicht nach illegal war. Im Plädoyer stellte er fest: "Ein anderes Gericht mag entscheiden, ob es zulässig war, dieses Band hier zuzulassen." 

Der Angeklagte beteuerte am Ende der Verhandlung seine Unschuld. Das Band sei manipuliert worden.   

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