Herford. Die Fahndung nach dem geflüchteten Gefängnisinsassen aus dem Herforder Amtsgericht dauert an. Mit strafrechtlichen Sanktionen muss der Mann, der am Donnerstag aus einem Fenster in fünf Metern Höhe sprang, wohl nicht rechnen. "Die eigentliche Flucht ist nicht strafbar", weiß Amtsgerichtsdirektor Bernd Kahre.
Zur Rechenschaft gezogen wird der JVA-Insasse aber für den Schaden, den er in der Zelle anrichtete - ihn wird er ersetzen müssen. Der Raum ist alt, hat unter anderem noch einen Holzfußboden, das Fenster war bereits im Juni beschädigt worden, als ein 15-Jähriger dort randaliert hatte.
Der 20-jährige Gefangene hatte am Donnerstag die Toilette aus der Verankerung gerissen und damit das Fenster eingeschlagen - ein Vorgang, der offensichtlich nur ein paar Sekunden dauerte - und auf den Justizbeamten deshalb wohl nicht schnell genug reagieren konnten.
"Solche Fluchten sind nicht geplant", kommentiert Friedrich Waldmann, der Leiter der Justizvollzugsanstalt den aktuellen Vorgang. "Meist sind es spontane Entscheidungen der jungen Gefangenen." Anders - weil strafbar - wäre die Flucht dann gewesen, wenn sich mehrere Gefangene zusammengetan hätten. Dann greift der Straftatbestand der Gefangenenmeuterei.
Der flüchtige 20-Jährige gilt nicht als gewalttätig. Er sitzt seit Januar in Herford ein, davor war er in Hövelhof - verurteilt zu einer zweijährigen Haftstrafe wegen Einbrüchen und Diebstählen. Am Donnerstag sollte er als Zeuge in einem Strafprozess aussagen, war deshalb zum Amtsgericht gebracht worden.
Meist stellen sich flüchtige Gefangene binnen einer Woche oder sie werden von der Polizei gefasst. Danach wird sich der Flüchtige wohl ranhalten und gut führen müssen. Denn: "Wenn mir jemand beweist, dass er bereit ist zu fliehen, bin ich auch nicht geneigt, sofort Lockerungen zu genehmigen", erklärt JVA-Leiter Waldmann.
Auch wenn es ums Ausbrechen aus einer Justizvollzugsanstalt geht, sind der Phantasie der Insassen in puncto Hilfsmaterial keine Grenzen gesetzt. Das beweist eine Sammlung, die in der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen über Jahre aus allen NRW-Gefängnissen zusammengetragen wurde.
Früher gab es in den Gefängnissen häufiger Stichwaffen-Funde. Seitdem die neuen Zellenbereiche mit Metalldetektoren kontrolliert werden, gibt es so gut wie keine Waffen mehr. Daher versuchten sich Gefangene nun vermehrt mit Attrapen.
So gab es etwa in Bochum einen Häftling, der eine Pistole aus Kernseife schnitzte und sie mit Schuhcreme färbte - analog zum Komiker Woody Allen, der in einem seiner Filme samt seiner Seifen-Waffe in einen Wolkenbruch gerät, der alle seine Fluchtpläne wie Seifenbalsen platzen lässt. Auch hartes Brot oder Holz bearbeiteten die Gefangenen auf diese Art.
Einige versuchten auch aus Seife Schlüssel herzustellen. Zusätzlich gibt es immer wieder Versuche, Handys ins Gefägnis zu schmuggeln. Deshalb sind die Justizvollzugsanstalten mit Mobiltelefon-Findern ausgestattet. Der Freiheitsdrang der Häftlinge hat auch für manchen Stuhl - etwa in der Herforder JVA - das Ende bedeutet: seine Stahlbeine wurden zum Wurfanker für die aus Bettwäsche geknoteten Seile. Heute ist das zwecklos: Denn durch neue Mauerkronen halten die Anker nicht mehr.
Der Herforder Schwerverbrecher Christian B,. der mittlerweile wegen zweifachen Mordes einsitzt, hatte es sogar geschafft, in seiner Zeit im Lübecker Gefängnis eine Plattform für den gefängniseigenen Gabelstapler zu schweißen, die es ihm ermöglichte, über die Mauer zu entkommen.