Fallmanager erleidet Trauma im Gütersloher Jobcenter

Gütersloh: 51-Jähriger kämpft um Rente

Von Hubertus Gärtner

- © Symbolfoto: dpa
(© Symbolfoto: dpa)

Gütersloh/Bielefeld. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Gütersloher Jobcenters liegt mit seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung juristisch im Clinch. Diese verweigert dem 51 Jahre alten Mann eine dauerhafte Rente. Die Versicherung glaubt, dass der Fallmanager nicht wie von ihm behauptet an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, sondern seine Beschwerden simuliert. Ein Vorwurf, der nach Ansicht eines gerichtlichen Gutachters aber unbegründet ist.

Fallmanager in Jobcentern müssen sich um Langzeitarbeitslose kümmern. Das ist keine leichte Aufgabe, sondern eine mit Risiken. Bernhard B. (Name geändert) hat das leidvoll erfahren müssen. Am 24. April 2009 wollte er auf seiner Dienststelle einer Kollegin im Nachbarbüro zur Hilfe eilen. Sie war von einem Kunden angegriffen worden.

Der Täter prügelte auf die Frau ein und drohte, sie aus dem zweiten Stock zu werfen. Bernhard B. versuchte den Mann zu beruhigen und forderte ihn zum Verlassen des Jobcenters aus. Sekunden später wurde er selbst attackiert. Der Täter nahm Bernhard B. in den Schwitzkasten und schlug dessen Kopf mehrmals mit voller Wucht gegen einen Aktenschrank. Schließlich konnte sich das Opfer befreien, nachdem weitere Kollegen wegen des Lärms hinzugeeilt waren.

Bernhard B. wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Weil er nicht nur eine Gehirnerschütterung und eine Wirbelsäulenstauchung erlitten hatte, sondern von dem Geschehen auch psychisch stark mitgenommen war, suchte er auch einen Psychotherapeuten auf. Am 12. November 2009 musste dann im Gütersloher Jobcenter erneut die Polizei anrücken, weil Leistungsempfänger Mitarbeiter bedroht hatten.

"Dieses Ereignis hat meinen Mandanten endgültig aus der Bahn geworfen. Seither ist er aus psychischen Gründen arbeitsunfähig", sagt der Bielefelder Rechtsanwalt Hartmut Geil, der die Interessen von Bernhard B. vertritt. Während eines weiteren Klinikaufenthaltes von Mai bis August 2010 wurden bei B. eine posttraumatische Belastungsstörung und andere psychische Erkrankungen diagnostiziert.

Vor einer Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld hat B. nun seine private Berufsunfähigkeitsversicherung verklagt. Sie soll bis zum 1. Dezember 2021 die vertraglich vereinbarte Rente von 1.270 Euro im Monat zahlen. Die Versicherung will die Berufsunfähigkeit aber nicht akzeptieren und beruft sich auf einen von ihr beauftragten neuropsychologischen Gutachter. Er ist der Ansicht, dass Bernhard B. keine posttraumatische Belastungsstörung hat, sondern simuliert.

Der vom Bielefelder Gericht bestellte Gutachter Karl-Ernst von Schönfeld ließ an dem Gutachten der Versicherung aber kein gutes Haar. Die dort angewendeten Tests seien "ungeeignet", die hier anstehenden Fragen zu klären, sagte von Schönfeld in der Verhandlung vor der Zivilkammer. Eine neuropsychologische Begutachtung sei kein wissenschaftlicher Lügendetektor.

Die Darstellungen des Klägers seien in sich schlüssig und durchaus plausibel, so von Schönfeld. Die von Bernhard B. im Jobcenter erlebten "Kampfhandlungen" könnten zu einer posttraumatischen Belastungsstörung geführt haben. Das sei häufiger "eine Folge von Kampfhandlungen", in denen sich Menschen - wie hier - körperlich unterlegen und hilflos ausgeliefert fühlten. Die Zivilkammer des Bielefelder Landgerichts will in drei Wochen ein Urteil verkünden. Zuvor wollen die Parteien allerdings noch Vergleichsverhandlungen führen.

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2023
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.