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Wirbel um den Sportunterricht an Grundschulen

Formulierungsfehler im Erlass / Fachfremde Lehrer brauchen Zusatzqualifikation

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Bielefeld (nw). Eigentlich sollte er für mehr Klarheit sorgen. Stattdessen gab es jetzt viel Wirbel um einen Erlass des NRW-Schulministeriums, der seit Anfang Dezember die Rahmenbedingungen für den Sportunterricht an Schulen regeln soll. Darin hieß es, Sportlehrer ohne Sportstudium dürften in Zukunft keinen Unterricht mehr erteilen.

Ein Online-Eintrag auf der Internetseite "Schulsport NRW" hatte das Bürokratendeutsch des Erlasses verständlicher zusammenfassen sollen. Dabei waren die zwei Abschnitte zum Thema Qualifizierung von Sportlehrern so verknappt worden, dass sie sich so lasen: Lehrer, die nur eine Trainerlizenz haben, dürfen weder Sportunterricht erteilen noch in der Ganztagsbetreuung Sport-AGs anbieten. Die Lehrerverbände schlugen daraufhin Alarm.

Alles ein großes Missverständnis, teilte jetzt das NRW-Schulministerium mit. Der Passus sei zweideutig formuliert gewesen und bereits wieder aus dem Internet herausgenommen worden, sagte ein Sprecher. "Der Erlass ist zudem nicht eigentlich neu, die Anforderungen an Lehrkräfte haben sich nicht geändert. Sie sind lediglich konkreter verschriftlicht worden."

77 Prozent haben Sport studiert

Die Neuauflage sei notwendig gewesen, weil der vorherige Erlass zur "Sicherheitsförderung im Schulsport" noch aus der Zeit vor der Einführung des Ganztagsunterrichts an Grundschulen stammt. "Den außerunterrichtlichen Schulsport umfasst der Erlass jetzt ebenso wie neue Sportarten, zum Beispiel Parcours", teilte das Ministerium auf Anfrage mit.

Rund 77 Prozent der etwa 8.500 Lehrkräfte, die zurzeit an NRW-Grundschulen Sport unterrichten, haben das Fach laut Landesstatistik auch studiert. Rund 14 Prozent sind fachfremde Lehrer und haben sich durch Fortbildungen für den Sportunterricht qualifiziert. Entsprechende Lehrgänge in OWL bietet unter anderem die Bezirksregierung in Detmold an.

Auch die sogenannte C-Lizenz vom Sportbund sei mit Zustimmung der Schulleitung weiterhin ausreichend, betont Frank Spannuth, Sportdezernent der Bezirksregierung. "Dass nur Lehrer im offenen Ganztag an Grundschulen Sportangebote machen dürfen, ist nicht praktikabel. Eine enge Zusammenarbeit mit den Sportvereinen ist auch vom Land gewünscht und birgt Chancen für beide Seiten." Dass fachfremde Lehrer an Grundschulen eingesetzt würden, ergebe sich schon aus dem Klassenprinzip, nach dem diese Schulform arbeite: Die kleinen Schüler sollen möglichst wenig verschiedene Lehrer haben. "Wir können unsere Sportlehrer deshalb nicht einfach das Fach Sport in allen Klassen unterrichten lassen", erklärt Martin Sprenger, stellvertretender Rektor an der Grundschule Brake in Bielefeld. Sportlehrer gebe es zudem nicht so zahlreich, dass jede Klasse ihren persönlichen Sportlehrer bekommen könne.

Panik an den Grundschulen hat der Trubel um den neuen Erlass nicht ausgelöst, sagt Sprenger. "Das Schulministerium hat nach der Kritik der Verbände schon reagiert. Und es ist gut, dass Qualitätsanforderungen festgeschrieben werden - auch für den offenen Ganztag."

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