Düsseldorf. Bei den Kosten für die Müllverbrennung hat der Bund der Steuerzahler in NRW extreme regionale Unterschiede ermittelt. Die Stadt Bonn zahlt mit 227 Euro pro Tonne Restabfall mehr als viermal so viel wie Mülheim an der Ruhr.
Für den Kreis Lippe schlagen 115 Euro zu Buche, für Bielefeld und den Kreis Herford je rund 123 Euro. Die Kreise Höxter und Paderborn bedienen ebenfalls die Müllverbrennungsanlage Bielefeld-Herford, erteilten jedoch zum Ärger des Steuerzahlerbundes keine Auskünfte über die Gebühren.
Landesweit liegt der Mittelwert für die Verbrennung einer Tonne Restabfall bei rund 152 Euro. Die Kosten werden auf die Bürger umgeschlagen. Durchschnittlich entsprechen sie ungefähr einem Drittel der Müllgebühren und sind damit nach Verbandsangaben deren größter Posten. In der Übersicht des Steuerzahlerbundes fallen die lippeweit höchsten Gebühren mit 213,72 in Schieder-Schwalenberg an, gefolgt von Kalletal (212,97€) und Augustdorf (210,48 €). Die niedrigsten Gebühren verzeichnen Lepoldshöhe mit 152 Euro und Oerlinghausen mit 155 Euro.

Der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes in NRW, Heinz Wirz, kritisierte die Intransparenz und Verweigerungshaltung vieler Gebietskörperschaften bei der Informationsherausgabe. "Einige Kreise behaupten, sie wüssten weder, wo ihre Restabfälle entsorgt werden, noch, wie hoch der Entsorgungspreis ist", sagte Wirz. Die "Geheimniskrämerei" sei darauf zurückzuführen, dass "eine Entsorgungsanlage durchaus unterschiedliche Preise" verlange.
Verband will bessere Information für Verbraucher
Weil sich die Verbraucher vielfach nur in Ansätzen über die Rechtmäßigkeit ihrer Abfallgebühren informieren können, versucht der Verband, die Herausgabe der Zahlen über den Rechtsweg zu erzwingen. So hat der Steuerzahlerbund neben der Stadt Bottrop den Kreis Paderborn auf Auskunft über die Verbrennungsentgelte verklagt und - "damit die Informationen nicht erst in einigen Jahren vorliegen" - einstweiligen Rechtsschutz beantragt.
In den Verbrennungsentgelten steckt einiger Zündstoff. Handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, dürfen mit den Gebühren keine Gewinne erzielt werden. Hohe Umsatzrenditen deuteten jedoch auf eine Gewinnerzielungsabsicht hin, sagte Wirz. Die Müllverbrennungsanlage Bielefeld-Herford habe mit 36 Prozent die höchste Umsatzrendite in NRW. Ob sie die durch die Verbrennung von Hausmüll erwirtschaftet hat oder etwa durch die Verbrennung von gewerblichen Abfällen, sei "nicht ohne Weiteres herauszufinden", beklagt Wirz.
Der Steuerzahlerbund nahm die "unbefriedigenden Ergebnisse" zum Anlass, erneut auf ein Transparenzgesetz für NRW zu drängen. Das Land sollte sich derweil mit "allzu rigiden Vorgaben in der Abfallentsorgung zurückhalten". Städte und Kreise sollten selbst entscheiden, in welche Anlagen sie nach EU-weiter Ausschreibung ihren Abfall liefern.
Ein Sprecher des NRW-Umweltministeriums verteidigte den Plan der rot-grünen Landesregierung und verwies auf das Prinzip der nahen Abfallbeseitigung. Der Abfallwirtschaftsplan sehe vor, landesweiten "Mülltourismus" zu vermeiden.
Auch bei den Abwassergebühren gibt es in NRW starke Unterschiede. In Lippe sind die Gebühren für einen Musterhaushalt in Leopoldshöhe am höchsten und und in Schlangen am niedrigsten.
Ein Kommentar von Florian Pfitzner:
"Recht auf Information"
Tapfer fragt der Bund der Steuerzahler seit Jahren für seinen Gebührenvergleich in Verwaltungen nach, was die Entsorgung einer Tonne Hausmüll in den landesweit 16 Abfallverbrennungsanlagen und den vier mechanisch-biologischen Anlagen kostet. Dabei stellen sich einige mutmaßlich dumm, andere zuverlässig quer. In Ostwestfalen-Lippe haben sich die Kreise Höxter und Paderborn bereits in den Vorjahren herausgeredet, manchmal mit kuriosen Argumenten.
So beruft sich der Kreis Höxter allgemein auf vertragsrechtliche Gründe. Der Kreistag in Paderborn hat zuletzt angeblich in nichtöffentlicher Sitzung entschieden, betriebliche Geheimnisse Dritter, der Vertragspartner, höher einzuschätzen als die Grundsätze der behördlichen Auskunftspflicht.
Das ist ein ärgerlicher Vorgang und dürfte noch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Schließlich haben die Verbraucher ein Recht darauf zu wissen, wie sich ihre Gebühren zusammensetzen. Für Städte und Kreise ergäbe sich am Ende sogar eine Chance: Sie könnten zeigen, dass die Gebühren unterm Strich kostendeckend und zweckgebunden sind.