Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Auf Anrufbeantworter Amoklauf angekündigt: Gericht verhängt acht Monaten auf Bewährung

veröffentlicht

  • 0
- © Symbolbild
Gericht: Deutsche Gesetze (© Symbolbild)

Bielefeld. „Was wir hier verhandelt haben, ist sicherlich nur die Spitze des Eisbergs“, sagte Michaela Kaminski, Richterin am Amtsgericht, in der Verhandlung. Sie verurteilte einen 36-jährigen Bielefelder am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten.

Der Angeklagte hatte über Monate hinweg seine Ex-Freundin telefonisch belästigt und schließlich sogar einen Amoklauf angedroht.

Als sich seine Freundin von ihm trennte, startete Peter M. (Name geändert) einen regelrechten Telefonterror: Immer wieder rief er ab dem Frühjahr des vergangenen Jahrs seine Ex-Freundin an, drohte, schimpfte, schickte SMS.

Nach einer Weile verlagerte sich der alkoholabhängige Angeklagte auf eine andere Masche: Zwar nahmen die unerbetenen Anrufe, mit der M. – so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft – „Angst und Schrecken verbreitet hatte“ – deutlich ab. Doch gab es nun neuen Ärger für die junge Frau: Mehrfach bestellte Peter M. Taxis zu der Wohnung, in der sie mit Eltern und Geschwistern lebt.

Das Ganze gipfelte schließlich im Februar dieses Jahrs in der Androhung eines Amoklaufs: Peter M. sprach auf den Anrufbeantworter eines Veranstaltungszentrums in Gadderbaum, in dem seine Ex-Freundin arbeitet. Die unmissverständliche, wenngleich nicht ernst gemeinte Ankündigung lautete: „Ich werde alle platt machen.“

„Meine Mandantin traut sich nicht mehr alleine zur Arbeit“, verdeutlichte Rechtsanwältin Anke Wöhler, die M.s Ex-Freundin als Nebenklägerin im Prozess vertrat, dem Angeklagten die Folgen seiner Handlungen, „die Familie lebt in ständiger Angst.“

Peter M. räumte die Taten in der Verhandlung vor dem Amtsgericht ein. „Er hat sich mittlerweile mit der Trennung abgefunden“, sagte Verteidiger Jens Andernacht über den Angeklagten. Richterin Michaela Kaminski verurteilte M. zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Vollstreckung setzte sie jedoch zur Bewährung aus.

Kaminski erteilte dem Angeklagten die Weisung, sich einer Alkoholentwöhnungstherapie zu unterziehen. Darüber hinaus sei, so die Richterin, „jeglicher Kontakt zur Ex-Freundin – auch durch Dritte – zu unterlassen.“ Verteidiger Jens Andernacht hatte zuvor eine Geldstrafe für seinen Mandanten beantragt.

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.