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Urteil gegen Ex-Polizeichef aufgehoben

Neu aufgerollt: Das Landgericht Detmold muss sich erneut mit dem Fall Krummrey beschäftigen

Franz Purucker

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Detmold. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Detmold gegen Ex-Polizeichef Andreas Krummrey aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, weil der Angeklagte nicht wegen versuchter Strafvereitelung im Amt, sondern nur wegen vorsätzlicher Verletzung von Dienstgeheimnissen verurteilt wurde. 

Auch Krummrey, damals Polizeichef des Kreises Paderborn, hatte anfangs Revision eingelegt, diese aber später zurückgezogen und das Urteil akzeptiert, obwohl er sich für unschuldig hielt.

Im Dezember 2014, gut drei Monate vor seinem Ruhestand, wurde der Beamte wegen Geheimnisverrats im Amt zu 13.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Krummrey hat nach Überzeugung des Gerichts den ehemaligen Polizeiarzt Clemens K. vor Ermittlungen wegen illegaler Weitergabe von Arzneimitteln gewarnt. Laut einer anonymen Anzeige soll der Mediziner einen Polizeikollegen illegal und kostenlos mit Medikamenten versorgt haben. Das Verfahren wurde später eingestellt. 

Als Leiter der Polizeibehörde Paderborn hätte er sein Wissen über die Anzeige gegen den Kollegen für sich behalten müssen, um die Ermittlungen nicht zu behindern.

Der Polizeiarzt hatte vor Gericht überraschend behauptet, er habe von den Ermittlungen gegen ihn auch aus anderen Quellen erfahren.

Dies hatte das Gericht nicht geglaubt. So sieht es auch die Staatsanwältin: "Ich habe das für glaubwürdig erachtet, was er (Anm. d. Red.: Krummrey) bis zur Hauptverhandlung gesagt hat." Es seien niemals andere Informanten im Spiel gewesen. 

Der Fall muss nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Detmold nun erneut aufgerollt werden - wann steht aber noch nicht fest. Krummrey drohen bei Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. Mit dem jetzt revidierten Urteil von 90 Tagessätzen galt Krummrey als nicht vorbestraft.

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