
Salzkotten. Die Kundgebung der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) am Freitag, 4. Dezember, in Salzkotten hat ein gerichtliches Nachspiel. Wie bereits öffentlich angekündigt, hat der rechtsextreme Politiker Sascha Krolzig (Partei „Die Rechte“) aus Bielefeld beim Verwaltungsgericht in Minden eine Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Mit Hilfe einer sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage will Krolzig erreichen, dass der gegen ihn von der Polizei ausgesprochene Ausschluss von der Versammlung in Salzkotten und der Platzverweis als rechtswidrig bezeichnet wird. Krolzig, der laut Berichten führendes Mitglied der 2012 verbotenen „Kameradschaft Hamm“ war, ist mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Widerstand gegen Polizeibeamte vorbestraft.
Krolzig, der in seiner Klageschrift als Beruf „Diplom-Jurist“ angibt, war Berichten zufolge durch den Paderborner AfD-Kreisvorsitzenden Günter Koch von der Versammlung ausgeschlossen worden, nachdem Koch erfahren hatte, dass Krolzig der Partei „Die Rechte“ angehört. Dieser Aufforderung war Krolzig laut der Klageschrift, die der Neuen Westfälischen vorliegt, aber zunächst nicht nachgekommen, da lediglich die Polizei Teilnehmer von einer Versammlung ausschließen dürfe „und dies auch nur dann, wenn sie die Ordnung gröblich störten“.
Darüber habe er, Krolzig, auch die Polizei informiert, die aber einen Platzverweis gegen ihn ausgesprochen habe. Er habe sich deshalb vom Versammlungsort entfernt und hinter eine Absperrung zurückgezogen. „Der Kläger (Krolzig, d. Red.) plant, auch in Zukunft derartige Veranstaltungen zu besuchen“, heißt es in der Klageschrift weiter. Günter Koch habe bereits weitere Versammlungen in Lippstadt, Warstein, dem Kreis Gütersloh und dem Kreis Herford angekündigt. „Der Kläger beabsichtigt, an diesen Versammlungen teilzunehmen“, heißt es weiter.
In Medienberichten sei deutlich geworden, dass die Paderborner Polizei davon ausgehe, den Platzverweis von Salzkotten zu recht erteilt zu haben. Deshalb geht Krolzig davon aus, dass die Polizei „an ihrer fehlerhaften Rechtsauffassung festhalten werde und dass sie einen gleichartigen Verwaltungsakt wieder erlassen wird, wenn sie dies für notwendig erachtet“. Daraus schließt Krolzig „eine akute Wiederholungsgefahr“.
Im übrigen gebe es aus seiner Sicht ein Rehabilitationsinteresse, da er „auch in Ostwestfalen über einen gewissen Bekanntheitsgrad“ verfüge und über seinen Versammlungsausschluss namentlich berichtet worden sei. Aus Krolzigs Sicht wäre es die Pflicht der Polizei gewesen, „den Versammlungsleiter Herrn Koch über die geltende Rechtslage aufzuklären und dem Kläger die Teilnehme an der Versammlung zu ermöglichen“.