Der Vorsitzende Richterfindet in seiner Urteilsbegründung klare Worte. Die Beschuldigte soll wegen der Tötung von Evelyn W. dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Urteil nach Bluttat in Borgholzhausen: "Heike M. ist ohne Zweifel geisteskrank"