Eine Allgemeinverfügung berechtigt die Fahrschulen in NRW, den Unterricht wieder aufzunehmen. Doch nicht alle Angebote dürfen stattfinden.
Fahrschulen dürfen wieder unterrichten - es gelten jedoch strenge Regeln

Eine Allgemeinverfügung berechtigt die Fahrschulen in NRW, den Unterricht wieder aufzunehmen. Doch nicht alle Angebote dürfen stattfinden.
5 Wochen Lippische Landes-Zeitung lesen -
gedruckt UND digital!