Laut NRW-Gesundheitsministerium kann die Missachtung von Quarantäne-Anordnungen eine Inobhutnahme rechtfertigen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Kindesentzug bei Quarantäne-Verstößen auch in NRW möglich
veröffentlicht
veröffentlicht
Laut NRW-Gesundheitsministerium kann die Missachtung von Quarantäne-Anordnungen eine Inobhutnahme rechtfertigen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.