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Kindesentzug bei Quarantäne-Verstößen auch in NRW möglich

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Nach Aussage des NRW-Gesundheitsministeriums können Verstöße gegen Quarantäne-Anordnungen Inobhutnahmen rechtfertigen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. 
- © Symbolbild: Pixabay
Nach Aussage des NRW-Gesundheitsministeriums können Verstöße gegen Quarantäne-Anordnungen Inobhutnahmen rechtfertigen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. (© Symbolbild: Pixabay)

Laut NRW-Gesundheitsministerium kann die Missachtung von Quarantäne-Anordnungen eine Inobhutnahme rechtfertigen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

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