Laut NRW-Gesundheitsministerium kann die Missachtung von Quarantäne-Anordnungen eine Inobhutnahme rechtfertigen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Kindesentzug bei Quarantäne-Verstößen auch in NRW möglich
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Laut NRW-Gesundheitsministerium kann die Missachtung von Quarantäne-Anordnungen eine Inobhutnahme rechtfertigen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
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