Bielefeld. Am Dienstag haben sich Bund und Länder auf dem Corona-Gipfel auf neue Regeln geeinigt. Die Länder können diese verschärfen, hieß es. NRW hat dies nun getan. Die Regeln gelten ab dem 28. Dezember bis voraussichtlich zum 12. Januar. Eine Übersicht.Man wolle das Infektionsgeschehen und die Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen, heißt es zur Begründung der Maßnahmen in der Pressemitteilung des Landes, dafür habe NRW nun die Coronaschutzverordnung angepasst.Kontakte Wie in der Bund- und Länderrunde besprochen dürfen sich ab dem 28. Dezember maximal zehn immunisierte Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. „Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen“, wird in der Verordnung wiederholt, was nun für Ungeimpfte schon länger gilt. „Klar ist, dass wir nur mit Kontaktbeschränkungen allein einer wahrscheinlichen Omikron-Welle nicht erfolgreich werden begegnen können. Wir müssen die Auffrischungsimpfungen weiter vorantreiben und die nach wie vor zu große Impflücke schließen“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zu der neuen Verordnung. Veranstaltungen Ebenfalls umgesetzt wird, dass überregionale Großveranstaltungen ohne Zuschauer stattfinden. DSC und SCP spielen also wieder vor leeren Rängen. „Für andere Veranstaltungen werden die Höchstgrenzen für Zuschauer abgesenkt“, heißt es. Die Höchstzahl liegt bei 750 Zuschauern.Maskenpflicht Ausnahmen bei der Maskenpflicht werden reduziert. Sie gilt weiterhin im Öffentlichen Nahverkehr, in Innenräumen wie Schulen, Geschäften oder Museen, bei Versammlungen mit mehr als 750 Personen im Freien und an Orten, wo Behörden es angeordnet haben – wie etwa bereits in der Bielefelder Innenstadt.2G Weiterhin dürfen in Geschäfte, außer die des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Supermärkte), nur Immunisierte. Auch auf Weihnachtsmärkten, in Museen, Tierparks und beim Sport im Freien gilt die 2G-Regel. Ebenso in Restaurants oder bei touristischen Übernachtungen. Am Donnerstag bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster die 2G-Regelung in der Freizeit. Ein ungeimpfter Rechtsanwalt aus Köln hatte dagegen geklagt, weil er einen Weihnachtsmarkt und Restaurants besuchen sowie im Freien mit weiteren Mitspielern Golf spielen wollte. Das Gericht beurteilte die Regeln als verhältnismäßig. 2G+ Da, wo keine Maske getragen werden kann, gilt 2G+. Bislang mussten Immunisierte nur einen Schnell- oder PCR-Test machen vor Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern wie Hochzeiten oder sexuellen Dienstleistungen. Jetzt muss ein aktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden ist, beim Sport in Innenräumen, dem Besuch von Schwimmbädern und der Inanspruchnahme von Wellnessangeboten. Ebenso im Chor, wenn die Mitglieder keine Masken tragen. Clubs und Diskotheken Clubs und Diskotheken sind in NRW bereits länger wieder geschlossen. Erst am Mittwoch lehnte das Oberverwaltungsgericht in Münster zwei Eilanträge von Betreibern aus Hagen und Rheine ab und beurteilte die Schließung in der vierten Corona-Welle damit als rechtens.Gottesdienste Die Regelungen in den Kirchen werden wieder von diesen selbst beschlossen. „Die Kirchen und Religionsgemeinschaften stellen für Versammlungen zur Religionsausübung eigene Regelungen auf, die ein dieser Verordnung vergleichbares Schutzniveau sicherstellen“, heißt es dazu in der Coronaschutzverordnung.Silvester Ebenfalls schon länger steht das Verbot von Feuerwerk an Silvester in NRW.Impfungen Laut Gesundheitsministerium sind in NRW 73,8 Prozent der Menschen vollständig geimpft. 38 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Ab sofort sind in NRW für Erwachsene Auffrischungsimpfungen schon drei Monate nach der Grundimmunisierung möglich.Schutzmaßnahmen Auch immunisierte Menschen können sich weiter infizieren. Darum gilt es laut Gesundheitsministerium, die Hygienemaßnahmen weiter zu beachten, Abstand zu halten, Maske zu tragen und sich vor Treffen selbst zu testen oder testen zu lassen. „Insbesondere die Weihnachtsfeiertage sollten verantwortungsbewusst begangen werden“, heißt es in der Mitteilung.