Urteil in Minden: Verkürzter Genesenenstatus gilt

Carolin Nieder-Entgelmeier

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Digitaler Nachweis des Genesenenstatus. - © Catherine Waibel/dpa
Digitaler Nachweis des Genesenenstatus. (© Catherine Waibel/dpa)

Das Verwaltungsgericht Minden hat gegen die Eilanträge von sechs Klägern aus OWL entschieden. Ihr Genesenenstatus gilt weiterhin nur drei Monate lang.

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